Die Verhandlung der Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung der Doppelanlage für 79.800 Masthähnchenplätze je Durchgang ist erneut verschoben und zwar auf Mittwoch, den 18. März 2020 um 10:30 Uhr beim Verwaltungsgericht Schwerin. Hintergrund ist ein Antrag der Anwälte des Investors auf Verlängerung einer Antwortfrist auf den Vortrag des BUND.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Hintergrund
Der BUND klagt gegen die Genehmigung wegen der Umweltwirkungen und wegen des Tierschutzes und weil die Beteiligung der Öffentlichkeit durch einem Teilungstrick in zwei fast identische GmbHs, die zwei fast identische Mastanlagen zu je 39.900 Tierplätzen bauen wollen umgangen wurde.
Der Antragsteller hatte schon 2011 angekündigt, dass er insgesamt acht Ställe bauen will und ist bislang beim STALU Rostock mit der „Salamitaktik“ der scheibchenweisen Genehmigung erfolgreich gewesen. Das StALU prüfte tatsächlich die kleineren Anlagen zu je 39.900 und befand, dass davon jeweils „keine schädlichen Umweltwirkungen ausgingen“, so der BUND.