Am Freitag haben die in der Initiative Tierwohl (ITW) engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eine einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Fleisch vorgestellt.
Für das im deutschen Lebensmitteleinzelhandel erhältliche Hähnchen- und Putenfleisch bedeutet diese neue Kennzeichnung, dass im Frischesegment ausschließlich Geflügelfleisch der Stufen 2, 3 und 4 angeboten wird, bei Frostware gilt dies für unbehandeltes Geflügelfleisch, informiert der Geflügelhalterverband ZDG.
Bereits im vergangenen Jahr hätten die deutschen Erzeuger von Hähnchen- und Putenfleisch das entsprechende LEH-Sortiment komplett auf die Kriterien der Initiative Tierwohl umgestellt, was der neuen Haltungsform-Kennzeichnung 2 entspricht. „Damit erkennt künftig jeder LEH-Kunde auf einen Blick: Deutsches Hähnchen- und Putenfleisch wird nach Tierwohl-Kriterien erzeugt, die über den gesetzlichen Standards liegen“, hebt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke hervor. „Damit erreichen wir eine echte Breitenwirkung für mehr Tierwohl – und zugleich bleibt das nach höheren Tierwohl-Anforderungen erzeugte Geflügelfleisch für alle Verbraucher erschwinglich.“
Mehr Transparenz auch in der Gastronomie
Während der LEH mit der neuen Haltungsform-Kennzeichnung einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz geht, lässt das Großverbrauchersegment eine entsprechend verbraucherfreundliche Regelung weiterhin vermissen. „Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf!“, betont ZDG-Präsident Ripke mit Blick auf den Marktanteil von weit über 50 Prozent, den Restaurants, Kantinen und weitere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung bei Geflügelfleisch haben. Ripke erneuert die verbraucherrelevante Forderung der Geflügelwirtschaft: „Ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz in der Gastronomie muss die lange überfällige Herkunftskennzeichnung sein.“