Die Haltung von Gänsen ist in Niedersachsen künftig mit Mindestanforderungen verknüpft. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten jetzt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Friedrich-Otto Ripke, Vorsitzender des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW).
In der Gänsehaltungsvereinbarung werden unter anderem Anforderungen an die Sachkunde, eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung des Halters und konkrete Indikatoren für die Eigenkontrolle festgelegt. Anforderungen an Futter- und Wasserversorgung sowie die Unterbringung der Gänse werden ebenfalls verbindlich beschrieben. Zur Vorbeugung vor der so genannten Geflügelpest müssen die Betriebe künftig einen Tierseuchenkrisenplan vorhalten. Die zuständigen Veterinärämter werden die Einhaltung der Anforderungen kontrollieren.
Wie Friedrich-Otto Ripke feststellte, beweise die niedersächsische Geflügelwirtschaft auch mit ihren Gänsehaltern einmal mehr ein hohes Maß an Eigenverantwortung für mehr Tierschutz. "Die niedersächsische Gänsehaltung geht damit weit über internationale und EU-Standards hinaus und hofft, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die heimische Herkunft beim Einkauf entsprechend würdigen.“