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Vogelgrippe

Aurich ordnet Stallpflicht wegen Geflügelpest an

Geflügelhalter im Kreis Aurich müssen ihre Tiere bis zum 31. Mai aufstallen.

Lesezeit: 1 Minuten

In Ostfriesland gilt von Mittwoch an bis zum 31. Mai eine Stallpflicht für Geflügel. Bekanntlich war es am Wochenende zu einem Ausbruch der Geflügelpest H5N8 im Raum Aurich gekommen.

Wie der Kreis mitteilt, müssen die Halter nun sämtliches Geflügel einstallen. Es handele sich um eine Vorsichtsmaßnahme, sagte ein Kreissprecher.

Hinweis: Der NDR spricht von einer Aufstallpflicht im Emsland. Wir haben beim Kreis angefragt, ob die Aufstallpflicht nur für die Region in Ostfriesland gilt oder tatsächlich auch für das entfernte Emsland.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte am Wochenende über einen betroffenen Betrieb in der Gemeinde Dornum mit etwa 10.000 Tieren informiert. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit habe dort den Verdacht auf H5 bestätigt, hieß es am Sonnabend. Es handele sich um die hochansteckende Form H5N8. Sie wird auch als Vogelgrippe bezeichnet.

Das Veterinäramt des Landkreises Aurich richtete demnach einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Betrieb ein. Die rund 10.000 Puten sind nach Ministeriumsangaben gekeult worden.

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