Nach aktuellen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – und damit deutlich später als bislang angenommen. Das ist das Ergebnis einer vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in Auftrag gegebenen Studie.
Geschlechtsbestimmung auch nach dem siebten Bruttag möglich
Angesichts dieser neuen Faktenlage gibt es keinen wissenschaftlichen Grund, das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu belassen. Das sieht vor, dass ab 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem siebten Bebrütungstag stattfinden muss. Die Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Allerdings stehen den Brütereien absehbar keine entsprechenden frühzeitig wirksamen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung zur Verfügung. Der neue wissenschaftliche Erkenntnisstand macht aber auch nach Auffassung des BMEL eine Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Geschlechtsbestimmung im Hühnerei möglich, um hier Rechtssicherheit zu schaffen.
Mittag: Neue Grundlage für rechtliche Anpassung
Nicht nur für Legehennenhalter ist das eine gute Nachricht. Auch die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, zeigte sich erleichtert: „Die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse grenzen den Zeitraum für das Schmerzempfinden deutlich stärker ein als es bisher der Fall war“, konstatierte Mittag. Damit verfüge man über eine neue Grundlage für eine rechtliche Anpassung.