In Ländern außerhalb der EU ist die Legehennenhaltung in Käfigen weiterhin erlaubt. Und diese Eier kommen auch auf den deutschen Markt, schreibt die „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“. Besonders ärgert Geschäftsführer Mahi Klosterhalfen aber, dass deutsche Stallbaufirmen diese Käfige weiter liefern. Er fordert daher eine umfassende und verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung von eihaltigen Produkten und ein Ende des Einsatzes von Steuermitteln für Käfigexporte.
Als Beispiele nennt Klosterhalfen die ukrainischen Eierproduzenten Avangardco und Ovostar. Avangardco (Sitz in Zypern) errichtete 2012/13 zwei Anlagen mit Käfighaltung in der Ukraine. Die Ausrüstung der Anlagen wurde u.a. von zwei großen Stallbau-Unternehmen aus Deutschland geliefert. Deutschland übernahm dafür Hermesbürgschaften über 26,4 Mio. Euro. Die Bundesregierung räumte später ein, dass die Käfige nicht den EU-Normen entsprechen.
Mit Hermesbürgschaften (Exportkreditgarantien) versichert der deutsche Staat Exporteure gegen Zahlungsrisiken. Wenn also der Besteller nicht bezahlt, springt der Steuerzahler ein, erklärt Klosterhalfen weiter. So müssten die Hersteller von Käfiganlagen ihr unternehmerisches Risiko nicht selbst tragen.
Avangardco hält nach Informationen der Stiftung aktuell 10,5 Mio. Legehennen. Seit 2014 liefert das Unternehmen vor allem Eipulver in die EU. Im Jahr 2016 seien bereits 55 % der Exporte von Avangardco-Eiprodukten (nach Geldwert) nach Dänemark gegangen.
Das Unternehmen Ovostar (Firmensitz in den Niederlanden) hält 6,6 Mio. Legehennen in der Ukraine. Ovostar und seine deutschen Lieferanten hätten bereits von zwei Hermesbürgschaften profitiert, so die Stiftung weiter.
Im Jahr 2017 produzierte Ovostar ca. 11.500 Tonnen Flüssigei und 3.300 Tonnen Trockenei, wovon 44 % in die EU exportiert wurden. Im September 2017 erhielt das Unternehmen auch die Bewilligung, Schaleneier in die EU zu liefern. Noch im November erfolgte eine erste Lieferung von 302.000 Schaleneiern aus der Ukraine nach Deutschland. Auch diese stammen aus Käfighaltung, heißt es in einer Pressemitteilung.
Laut Klosterhalfen dürften diese Eier nicht in den Supermarktregalen landen - höchstens als gefärbte Ostereier, für die ebenfalls keine Kennzeichnungspflicht gebe. „Größer sind die Chancen, diese Käfigeier in der Gastronomie oder der Gemeinschaftsverpflegung vorgesetzt zu bekommen. Auch hier hat der Verbraucher kein Recht zu erfahren, woher die Eier stammen und wie die Hennen gehalten wurden“, beklagt der Tierschützer.
Er ist der Ansicht, dass die Politiker eine moralische Verpflichtung hätten, sicherzustellen, dass „diese Form der Tierquälerei“ in keiner Art und Weise mit öffentlichen Geldern unterstützt wird. Auch sei es höchste Zeit, dass die verpflichtende Kennzeichnung eihaltiger Produkte kommt, damit man sieht, welche Produkte Käfigei enthalten, so Klosterhalfen abschließend.