2020 wurden in Deutschland gut 40 Mio. männliche Küken nach dem Schlupf getötet. Das sind 5 Mio. weniger als 2019, erklärte die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen.
Für Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer reicht das nicht. Gegenüber der Saarbrücker Zeitung kritisierte er das weiterhin zu hohe Niveau. Statistisch werde zwar nur die Anzahl der ausgebrüteten weiblichen Küken genannt. Aber die Regierung gehe von einem Geschlechterverhältnis 1:1 aus, erklärte der Grüne.
Krischer kritisierte, dass das von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf den Weg gebrachte Gesetz über ein Verbot des Tötens frisch geschlüpfter, männlicher Küken ab kommendem Jahr immer noch nicht auf der Tagesordnung des Bundestages stehe. Das Kabinett hatte es bereits beschlossen.
"Das muss jetzt aber zeitnah passieren, sonst ist es wieder für 2022 zu spät." Die Landwirtschaftsministerin stehe in der Pflicht, ihr Versprechen auch einzuhalten, forderte Krischer. Während die Hennen Eier legen, sind die männlichen Tiere für die Industrie nahezu nutzlos. Auch, weil sie nicht genügend Fleisch haben.
Gesetz längst im Bundestag
Anders als von Krischer behauptet, ist das Gesetz allerdings längst im Bundestag, schreibt dazu die dpa. Es wurde am 25. März eingebracht und in erster Lesung behandelt.
Das geplante gesetzliche Verbot hatte sich nur immer wieder verzögert, weil auch die Spezialfälle erfasst werden sollten. So sollen Ausnahmen für die Fälle gelten, in denen die Eintagsküken an solche Tiere verfüttert werden, die auf entsprechendes Futter für eine artgerechte Ernährung angewiesen sind. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtete, arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit an einem entsprechenden ergänzenden Formulierungsvorschlag zum vom Kabinett im Januar beschlossenen Verbotsentwurf.
Das Ministerium reagiere damit auf eine Stellungnahme des Bundesrats, der Anfang März eine Ergänzung gefordert hatte, berichtete die Zeitung weiter. Unter Verweis auf den speziellen Futterbedarf beispielsweise in Zoos oder Wildtierauffangstationen hatten die Bundesländer in ihrer Stellungnahme festgestellt: "Tierschutzethisch wäre es nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssen, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten."