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Blühstreifen - ein Paradies für die Arten

Immer mehr Landwirte legen blühende Streifen oder Flächen an und schaffen damit Lebens- und Rückzugsraum für Vögel, Insekten, Käfer und Niederwild.

Lesezeit: 4 Minuten

Immer mehr Landwirte legen blühende Streifen oder Flächen an und schaffen damit Lebens- und Rückzugsraum für Vögel, Insekten, Käfer und Niederwild. Im Rahmen des Greenings wird die Anlage gefördert – als Brache mit dem Faktor 1,0 und als Puffer- oder Waldrandstreifen mit dem Faktor 1,5.

Die Förderhöhen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen sind in den Bundesländern unterschiedlich. Eine aktuelle Übersicht finden Sie untenstehend:

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Förderung von Blühstreifen und -flächen in den einzelnen Bundesländern im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
BundeslandBezeichnung MaßnahmeDauerFörderhöhe in €/ha AFauf öVF möglich*BlühmischungVorgabe Ansaattermin; Pflege
Baden-WürttembergBrachebegrünung (Streifen o. flächig) mit Blühmischungen (FAKT E2.1/2.2)ein oder überjährig710,/330,✔ (E2.2)M1/M2/ M315.9./15.5.; ggf. Schröpfschnitt ab 15.6.**
BayernJährlich wechselnde Blühflächen (B47)einjährig600Einjährige KULAP Blühmischungk.A.; keine Pflege
Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur (B48) Blühstreifen/flächen (C3.1)mehrjährig, ein oder überjährigBis EMZ 5000: 600,-/ha, je weitere 100 EMZ: + 15 €/haKULAP Lebendiger Acker; Lebendiger Waldrand, jew. Trocken/frischk.A. Pflege nur nach Rücksprache mit AELF
HessenBlühstreifen/-flächen (C3.1)ein- oder überjährig600 € (Umbruch ab 15.9.) 750 € (Umbruch ab 31.1.) -Mischungen lt. Förder richtlinie (Artenliste HALMAnlage 6a)30.4.
Blühstreifen/flächen (C3.2)mehrjährig600 €-Mischungen lt. Förder richtlinie (Artenliste HALMAnlage 6b)30.4.; Mahd/Mulchen: 1.9.–30.10.; Schröpfschnitt bei Verunkrautung zulässig**
Mecklenburg-VorpommernBlühstreifen/flächen (10.1.e B)einjährig (bis 15.2.)680 €> Arten aus Artenliste der Förderrichtlinie31.5. 
Blühstreifen/flächen (10.1.e C)mehrjährig680 € ≥ 60 % 2/mehrjährige Arten, mind. 30 % RegioSaatgut31.5.; Mulchen/Pflegeschnitt von 15.10.–15.3.; Neuansaat, wenn Bestand nicht mehr blütenreich
NiedersachsenBlühstreifen/flächen: Grundförderung (BS11); Zusatzförderung struktur reiche Blühstreifen (BS12): fak. Imkerbeteiligungeinjährig (30 % verbleiben bis 15.2.)700 € (BS11); 87a5 € (BS12); + 100 € Imkerbeteiligung≥ 5 Arten aus Artenliste der Förderrichtlinie15.4.; nach Rücksprache mit Bewilligungsstelle**
BremenBlühstreifen/-flächen (BS2)mehrjährig680 €Regio-Saatgut, Artenliste lt. Förderrichtlinie15.4.; jährl. Pflegeschnitt auf 30-70 5 der Fläche vom 1.9.-1.4.
NRW              Anlage von Blühstreifen/flächen (max. 0,25 ha/ Schlag) (10.1.3)ein-/mehrjährig1.200 €Saatmischung lt. Förderrichtlinie15.5.; außer für Pflegeschnitte (nicht vom 1.4.–31.7.) und ggf. Nach saaten dürfen Blühstreifen nicht befahren werden
Rheinland-PfalzAnlage von Saum und Bandstrukturen auf Ackerflächen (M10.1)einjährig750 bis 1000 € i.A. EMZdiv. Mischungen erlaubt (z. B. Tübinger Mischung u. a.; s. Förderrichtlinie)15.5.; Schröpfschnitt beim Auftreten unerwünschter Pflanzen**;***
mehrjährig490 bis 740 € i.A. EMZdiv.  Mischungen erlaubt, s. Förderrichtlinie15.5.; jährl. vom 15.7.–31.10. mähen /mulchen von 50–70 % Schröpfschnitt beim Auftreten unerwünschter Pflanzen**
SaarlandIntegration naturbetonter Elemente in der Feldflur (8.2.5.3.4)einjährig (verbleiben bis 15.2.)600 € - im Handel verbreitete Bienenweidemischung31.5. mech. Unkrautbekämpfung
SachsenBlühflächen (AL5c)mehrjährig835 € - Saatmischung lt. Förderrichtlinie k.A.; im 1. Jahr Schröpfschnitt nach Ansaat möglich, sonst Bewirtschaf tungspause  vom 16.2.–15.9
Blühflächen (AL5d)   einjährig831 € - Saatmischung lt. Förderrichtlinie156.5.; Bewirtschaftungspause bis 15,9.
Sachsen-AnhaltAnlage von Strukturelementen; Blühstreifen/-flächen (s. 20 % des Schlags) MS60, MS61, MS64)mehrjährig850 €5 Blühmischungen lt. Förderrichtlinie für verschiedene Standorte (RegioSaatgut)Ende April; Pflegeschnitt/Abschle geln im Ansaatjahr möglich, sonst Pflegeschnitte auf ≤ 70 % der Fläche  des Blühstreifens***
Anlage von Strukturelementen: Blühstreifen/flächen (20 % des Schlags) (MS62)einjährig (30 % verbleiben bis 15.2.)670 €✔ nur in Kombination≥ 6 Mischungspartner, Arten lt. FörderrichtlinieEnde April 
Schleswig-HolsteinVNS Ackerlebensräume: Gezielte Begrünung mitein-/zweijährig750 €Mischung lt. Förder richtlinie; Kooperationk.A.; in ein/zweijährigem Turnus Bodenbearbeitung  und Ansaat
ThüringenBlühstreifen (A412/V412)   einjährig720 EuroMischung lt.Förderrichtlinie15.5.;  keine mechanischen Pflegearbeiten
Blühstreifen (A412/V412)   mehrjährig680 EuroMischung lt. Förder richtlinie15.5.; Pflegeschnitt im August möglich
Blühstreifen/flächen in Förderkulissen (A421/V421)einjährig865 EuroMischung lt. Förderrichtlinie20.4.;  keine mechanischen Pflegearbeiten vom 21.4.-31.1.
Blühstreifen/flächen in Förderkulissen (A422/V422)mehrjährig800 EuroMischung lt. Förderrichtlinie20.4., Pflegeschnitt sowie PSM-Einsatz während der Bewirtschaftungsruhe nur mit Genehmigung der UNB**
* Bei der Kombination mit ökologischen Vorrangflächen (Pufferstreifen, Feldrand, Stilllegung mit Agrarumweltmaßnahmen) erfolgt ein Abzug von 380,- €/ha zum Ausschluss einer Doppelförderung** Rücksprache mit Bewilligungsbehörde*** Bei ökologischen Vorrangflächen ist die Bewirtschaftungspause bis 30.6. zu beachten

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