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Wettbewerbsnachteil 2020

Kastration: Wettbewerbsnachteil für deutsche Ferkelerzeuger

Wie groß der Wettbewerbsnachteil ist, hat das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft berechnet.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Ankündigung der Qualität und Sicherheit GmbH (QS), ab dem 1. Januar 2021 im QS-System auch Ferkel zu akzeptieren, die zur Kastration per Lokalanästhesie (Dänemark) oder durch CO2-Narkose (Niederlande) betäubt wurden, treibt immer mehr Ferkelerzeuger auf die Barrikaden. Sie fürchten dadurch massive Wettbewerbsnachteile, da bei uns nur die teurere Isofluran- oder die Injektionsnarkose zugelassen sind.

Die Ergebnisse des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft sind in einem Video zusammengefasst, das Sie hier anschauen können:

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