Ein Jäger aus Nittenau hatte bei einer Drückjagd ein Schwein in Richtung einer Bundesstraße beschossen und dort einen Beifahrer in einem Auto tödlich getroffen. Das Landgericht Amberg verurteilte den 46-Jährigen jetzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zudem muss er 20.000 Euro an die Eltern des getöteten Beifahrers zahlen und 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.
Die Staatsanwaltschaft hatte anderthalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Das Gericht blieb jedoch darunter. Zur Begründung hieß es laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks, der Jäger habe eine Schusslinie gewählt direkt in Richtung der B16. Er habe nicht auf ausreichenden Kugelfang geachtet und vielmehr gewusst, dass er in Richtung der B16 schoss, wo sich Menschen aufhalten können. Er hätte laut Gericht diese beiden Sorgfaltspflichten einhalten können.
Die Eltern des Getöteten halten das Urteil für zu mild. Sie hätten erwartet, dass der Jäger in Haft komme, sagte der Vater direkt nach der Verhandlung dem BR. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Informationen des Senders will der Jäger nie wieder jagen und hat seinen Jagdschein auslaufen lassen sowie die Waffen abgegeben.