Jagd in Feuchtgebieten: Gilt das Bleischrotverbot künftig überall?
Die Jagdverbände befürchten, dass das beschlossene Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten nach einem Regen nicht nur dort, sondern überall gilt. Ist die Angst berechtigt?
Die EU-Mitgliedstaaten haben ein Verbot von Bleischrot in und über Feuchtgebieten beschlossen, um z. B. Bleivergiftungen bei Vögeln zu verhindern. Das Verbot greift in zwei Jahren und gilt auch 100 m um jedes Feuchtgebiet herum. Wird ein Jäger dann kontrolliert und hat Bleischrot dabei, muss er beweisen, dass er dieses nicht zur Jagd verwendet hat.
Als Feuchtgebiete gelten Feuchtwiesen, Moor-, Sumpfgebiete, stehende, fließende Gewässer, aber auch Gewässer, die es nur „zeitweilig“ gibt. Jede Pfütze könne so zum Feuchtgebiet werden, fürchtet der Deutsche Jagdverband. Durch die 100 m-Pufferzone werde nach einem Regen Bleischrot bei der Jagd praktisch verboten. Das BMEL sieht das auf Anfrage von top agrar anders: „Unser Bundesministerium teilt die Rechtsauffassung der Jagdverbände nicht, dass auch „kleine Pfützen“ unter die Definition der Feuchtgebiete fallen. Die konkrete Auslegung wird jedoch durch die Vollzugbehörden der Bundesländer durchgeführt.“
Überall – außer in Bremen und Hamburg – ist die Bleischrot-Jagd auf Wasserwild und/oder über Gewässern sowieso bereits verboten. Dabei entscheiden die Behörden vor Ort, was als Gewässer gilt und was nicht.
Im Saarland gilt das Verbot darüber hinaus aber schon seit 2014 auch für „zeitweilige“ Gewässer. Und trotzdem: Pfützen bzw. nasse Stellen gelten dort nach Wasser- und damit auch nach Jagdrecht nicht als Gewässer für die das Verbot greifen würde, bestätigte das saarländische Umweltministerium auf Anfrage von top agrar. Vor diesem Hintergrund erscheint die Angst der Jagdverbände als eher unberechtigt.
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Die EU-Mitgliedstaaten haben ein Verbot von Bleischrot in und über Feuchtgebieten beschlossen, um z. B. Bleivergiftungen bei Vögeln zu verhindern. Das Verbot greift in zwei Jahren und gilt auch 100 m um jedes Feuchtgebiet herum. Wird ein Jäger dann kontrolliert und hat Bleischrot dabei, muss er beweisen, dass er dieses nicht zur Jagd verwendet hat.
Als Feuchtgebiete gelten Feuchtwiesen, Moor-, Sumpfgebiete, stehende, fließende Gewässer, aber auch Gewässer, die es nur „zeitweilig“ gibt. Jede Pfütze könne so zum Feuchtgebiet werden, fürchtet der Deutsche Jagdverband. Durch die 100 m-Pufferzone werde nach einem Regen Bleischrot bei der Jagd praktisch verboten. Das BMEL sieht das auf Anfrage von top agrar anders: „Unser Bundesministerium teilt die Rechtsauffassung der Jagdverbände nicht, dass auch „kleine Pfützen“ unter die Definition der Feuchtgebiete fallen. Die konkrete Auslegung wird jedoch durch die Vollzugbehörden der Bundesländer durchgeführt.“
Überall – außer in Bremen und Hamburg – ist die Bleischrot-Jagd auf Wasserwild und/oder über Gewässern sowieso bereits verboten. Dabei entscheiden die Behörden vor Ort, was als Gewässer gilt und was nicht.
Im Saarland gilt das Verbot darüber hinaus aber schon seit 2014 auch für „zeitweilige“ Gewässer. Und trotzdem: Pfützen bzw. nasse Stellen gelten dort nach Wasser- und damit auch nach Jagdrecht nicht als Gewässer für die das Verbot greifen würde, bestätigte das saarländische Umweltministerium auf Anfrage von top agrar. Vor diesem Hintergrund erscheint die Angst der Jagdverbände als eher unberechtigt.