Mit den aktuellen Anträgen auf Agrarförderung wird in Brandenburg erstmals das Anlegen von Bejagungsschneisen auf Ackerflächen möglich, ohne dass die Bauern Einbußen bei der Förderung befürchten müssen. „Das ist ein gutes Signal, weil wir so die Jagd auf Wildscheine als Präventionsmaßnahme vor der herannahenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) erleichtern. Außerdem kann diese Entscheidung dabei helfen, hohen Wildschäden entgegenzuwirken“, so LBV-Präsident Henrik Wendorff.
Dennoch gibt es Kritik an der Umsetzung dieser guten Idee. „Wenn ein Öko-Bauer eine Bejagungsschneise in einem Weizenfeld anlegen will, muss er zunächst auch die Fläche bestellen, die eigentlich frei bleiben soll, um sie dann wieder abzuhechseln. Das ist unsinnig und zeigt, wie schwer es ist, gute Absichten mit der gegenwärtigen Förderbürokratie zu vereinbaren“, fügt der LBV-Präsident hinzu.
Ab sofort können Bauern ihre Anträge auf Agrarförderung für 2019 online beim Brandenburger Landwirtschaftsministerium einreichen. Landesbauernpräsident Henrik Wendorff ruft die Landwirte dazu auf, sich rechtzeitig mit den Unterlagen zu befassen und daran zu denken, dass der Referenzflächenabgleich erst am 24. April erfolgt und sich deshalb noch einmal Änderungen im Antrag ergeben können. Die Anträge müssen bis zum 15. Mai eingegangen sein. Später eingereichte Unterlagen haben eine Kürzung der Beihilfen zur Folge. Nach dem 11. Juni gestellte Anträge fallen aus der Förderung heraus.
Die Agrarförderung im Rahmen der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) dient folgenden Zielen: sichere Lebensmittel, günstige Preise, Versorgungssicherheit und Einkommenssicherung. Die GAP ist ein wichtiges Instrument der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Sie soll die europäische Landwirtschaft zukunftssicher machen – zum Beispiel durch die Anpassung an den Klimawandel sowie der Förderung von Forschung und Entwicklung und der Digitalisierung in den Betrieben.