Am Dienstag hat der niedersächsische Staatsgerichtshof auf Antrag der Grünen über die Offenlegung der bisher nicht öffentlichen Abschussgenehmigungen einzelner Wölfe entschieden.
Die Landesregierung muss Politikern demzufolge wesentliche Informationen zu den genehmigten Wolfsabschüssen zur Verfügung stellen, eine Geheimhaltung wie bisher sei verfassungswidrig, zeigt sich Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, anschließend erfreut. Der Nabu hatte parallel im Dezember 2021 beim OVG Lüneburg Klage gegen die niedersächsische Wolfsverordnung eingereicht.
„Die bisherige Genehmigungspraxis war aufgrund der Geheimhaltung nicht nur für anerkannte Naturschutzverbände, sondern auch für Landtagsabgeordnete nicht überprüfbar. Die Abschussgenehmigungen müssen transparent vermittelt werden, um die Entscheidungen des Umweltministeriums überprüfen zu können.“
Dr. Buschmann betont, dass es dabei nicht um die Offenlegung der zuständigen Jagdberechtigten gehe und deren Schutz und Anonymität weiter gewahrt werden müsse, sondern um eine fachliche Überprüfbarkeit, um überflüssige und falsche Tötungen von Wölfen zu vermeiden. „Der NABU geht davon aus, dass die anerkannten Naturschutzverbände nun auch proaktiv über Genehmigungen informiert werden und dies nicht auch noch über den gerichtlichen Weg erkämpft werden muss“, so Dr. Buschmann.
Der NABU will Wolfsabschüsse verhindern, weil sie „örtliche Rudelstrukturen“ stören, wie es heißt. Die Umweltschützer bleiben dabei, dass nur ein flächendeckender Herdenschutz das wirksamste Mittel sei, um Übergriffe auf Nutztiere vorzubeugen.