Am 1. Januar 2021 tritt die Neufassung der „Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ in Kraft. Damit wird laut Agrarministerium der bürokratische Aufwand deutlich minimiert.
„Wir haben die bestehende Förderrichtlinie an die aktuelle Waldsituation angepasst. Die Forstleute und Waldbesitzenden leisten unter schwierigsten Bedingungen eine hervorragende Arbeit und wir unterstützen sie dabei bestmöglich“, so Forststaatsekretär Torsten Weil.
„Mit den ab Neujahr geltenden Änderungen fallen die sogenannten „De-minimis“ Grenzen. Waldbesitzende erhalten schneller und unbürokratischer Fördergelder. Wir fördern zudem Aufforstung und Verfahren der Naturverjüngung in Eigenleistung der Waldbesitzenden. Das vereinfacht und beschleunigt die Wiederbewaldung der Schadflächen. 2020 haben wir Waldbesitzende bereits mit einer Rekordsumme von 18 Mio. € gefördert.“
Die „Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ vom 4. Juni 2019 wurde in fachlicher Abstimmung mit den Verbänden der Waldbesitzenden neu gefasst. „Mit Hilfe der Stimmen aus der Praxis ist es gelungen, unsere Förderung noch stärker an den tatsächlichen Bedarf beim Waldumbau anzupassen“, so Weil.
Die EU-Kommission hat für die nun geänderte Maßnahme K „Bewältigung von Extremwetterereignissen“ ihre beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Zudem wurden die Maßnahme A „Naturnahe Waldbewirtschaftung“ angepasst und die neue GAK-Maßnahme L „Vertragsnaturschutz im Wald“ in die Förderrichtlinie aufgenommen.
Rekordförderung von 18 Mio. € 2020 für Waldbesitzende
Der Förderschwerpunkt lag in diesem Jahr weiterhin auf der Aufarbeitung der durch den Borkenkäfer verursachten Schadflächen. Das verdeutlichen die Auszahlungen der Maßnahme K zur „Bewältigung von Extremwetterereignissen“. Hier flossen fast 11 Mio. € Fördermittel, insbesondere für die Schadholzaufbereitung und die Räumung der Flächen.
Stark nachgefragt war zudem das Thüringer Landesprogramm mit ergänzenden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen, wie die Beseitigung von abgestorbenen Bäumen an Straßen zur Gefahrenabwehr. Hier wurden 2,41 Mio. € ausgezahlt. Die Unterstützung aktiv waldbewirtschaftender forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse wurde darüber hinaus mit 631.000 € unterstützt.
Die Fördermittel für die Wiederbewaldung durch Aufforstung oder natürliche Verjüngung verzeichneten ebenfalls eine erhöhte Nachfrage. Für die naturnahe Waldbewirtschaftung flossen 1,51 Mio. € Fördermittel und für Waldumweltmaßnahmen 1,04 Mio. €. Die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur wurde mit 776.000 € unterstützt. Mit den ab 1. Januar geltenden Vereinfachung und Ergänzung der Förderrichtlinie wird in den folgenden Jahren mit einer weiter steigenden Nachfrage nach Fördermitteln gerechnet.
Weniger Verwaltungsaufwand und neue Fördermaßnahmen
Bei der geänderten Maßnahme K entfällt nun die „De-mininis“ Beschränkung von 200.000 € Zuschuss in drei Kalenderjahren und damit erheblicher Verwaltungsaufwand für die Waldbesitzenden. Über die Maßnahme A können dann Zuschüsse für Wiederaufforstungen der geschädigten Bestände und für die Anwendung von Naturverjüngungsverfahren als Festbeträge ausgezahlt werden.
Damit wird es den Waldbesitzenden ermöglicht, die Begründung der neuen Waldgeneration auch in Eigenleistung umzusetzen. Zudem gewährt die neu etablierte GAK-Maßnahme L Zuschüsse für die Erhaltung von Habitatbäumen und für das bodenschonende Holzrücken mit Pferden.