Vor allem in den Morgenstunden zwischen sechs und acht Uhr ist in den Früjahrsmonaten April und Mai besondere Vorsicht auf den Straßen geboten. Knapp 50 % der Wildtiere, die überfahren werden, sind Rehe. Zu jeweils 10 % seien zum einen Feldhasen und Kaninchen und zum anderen Kleinsäuger wie Igel, Marder oder Hauskatzen betroffen. Das zeigen Auswertungen des Tierfund-Katasters, die vom Deutschen Jagdverband (DJV) veröffentlicht wurden. In den letzten zwei Jahren haben Verkehrsteilnehmer über 22.000 Fälle gemeldet.
Rehe sind in der Dämmerung schlecht sichtbar
Dadurch, dass Rehe im Winter im Energiesparmodus leben, sind sie als Pflanzenfresser im Frühjahr besonders aktiv. Ein Viertel des Wildes, welches im Frühling stirbt, sind Rehe. Um vor Fressfeinden geschützt zu sein, queren sie die Straßen zur Futtersuche insbesondere in der Dämmerung. Zwischen sechs und sieben sowie zwischen 21 und 22 Uhr ist es laut DJV für Autofahrer und Wildtiere besonders gefährlich auf den Straßen.
Mehr Wildschweine und Hirsche im Herbst
Obwohl der Feldhase deutlich seltener überfahren wird, ist es für ihn insbesondere im März bis Mai gefährlich. Über 40 % aller gemeldeten toten Hasen werden in diesen Monaten überfahren. In den Herbstmonaten hingegen stoßen vermehrt Wildschweine sowie Dam- und Rotwild mit Kraftfahrzeugen zusammen.
Einen Audio-Beitrag zu dem Thema finden Sie hier.
Der DJV gibt Tipps, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten:
Wie lässt sich ein Wildunfall verhindern?
- Besonders in der Dämmerung: Geschwindigkeit reduzieren entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder.
- Besonders gefährlich: Neue Straßen durch Waldgebiete und entlang von Waldrändern, da Tiere gewohnte Wege nutzen.
- Tier am Straßenrand: Abblenden, Hupen, Bremsen.
- Ein Tier kommt selten allein: Autofahrer sollten stets mit Nachzüglern rechnen.
Was ist nach einem Wildunfall zu tun?
- Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und Polizei rufen.
- Achtung Infektionsgefahr: Tote Tiere mit Handschuhen anfassen und soweit möglich von der Fahrbahn ziehen.
- Abstand halten zu lebenden Tieren.
- Wild nicht mitnehmen, Wilderei ist strafbar.
- Einem geflüchteten Tier nicht folgen. In der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
- Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung von Jäger oder Polizei ausstellen lassen.