Die Staatsanwaltschaft Potsdam teilt mit, dass sie derzeit prüft, ob sich ein Jäger vor dem Amtsgericht verantworten muss, der Anfang 2019 im Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Wolf erlegt haben soll.
Der angeklagte Niederländer ließ über seinen Anwalt mitteilen, er sei auf einer Treibjagd als Gast gewesen, als ein Wolf seinen Jagdhund angriff. Er habe diesen dann geschossen, weil sich der Wolf nicht durch Pfiffe, Schreie und einen Warnschuss vertreiben ließ. Zeugen bestätigten den Angriff des Wolfes auf die Hunde im Treiben.
Dem Mann wird nun ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorgeworfen, heißt es bei der Anklagebehörde. Sollte es zum Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam kommen, drohen dem Jäger eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe und es zur Hauptverhandlung kommt, ist noch offen, meldet der rbb. Das Gericht werde dies in den nächsten vier bis sechs Wochen prüfen. Zum Prozess werde es nur kommen, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung bei mindestens 50 % liege.
Wie der Deutsche Jagdverband dazu erklärt, ist dies die erste Anklage dieser Art in Deutschland. Auch das Amtsgericht Potsdam bestätigt, dass es bisher keinen ähnlichen Fall gab. Wer den Fall zur Anklage gebracht hat, sei nicht bekannt.