Im Januar 2019 hatte ein Jagdgast auf einer Drückjagd in Brandenburg einen Wolf erschossen, der mindestens sechs Jagdhunde angegriffen hatte. Um die Hunde zu retten, hatte der 73-Jährige den acht Monate alten Jungwolf erlegt.
Das Amtsgericht Potsdam hatte den Jäger nach einem Prozess dann 2021 freigesprochen. Am Dienstag nun bestätigte die kleine Strafkammer des Landgerichts Potsdam dies in zweiter Instanz und lehnte die Berufung der Staatsanwaltschaft ab.
Diese hatte den Schilderungen des Jägers nicht geglaubt und hält die Aussagen eines anderen Zeugen für überzeugend, dass es keinen Angriff des Wolfes gab. Die Aussagen anderer Jagdteilnehmer seien dagegen Gefälligkeiten untereinander. Der Staatsanwalt ist sich sicher, dass der Mann den Wolf bewusst erlegt hatte.
So sieht das Gericht den Fall
Nach der Beweisaufnahme steht für die Kammer jedenfalls fest, dass der Angeklagte nicht wusste, dass er sich in einem Wolfsgebiet befand. Auch seine Vergrämungsversuche wie Klatschen und ein Warnschuss hätten nichts gebracht. Um die Hunde zu schützen, habe der Angeklagte den Wolf dann erschossen.
Die Richter glauben nicht an Absicht, weil der Schuss ins Hinterteil des Wolfes eher nach einer schnellen ungeplanten Reaktion aussieht. Sei es geplant gewesen, hätte es einfachere Möglichkeiten gegeben. Auch ein Tierarzt habe bei den Hunden Bissverletzungen und beim Wolf Blut der Hunde festgestellt.
Der Jäger jedenfalls sei mit der Situation überfordert gewesen. Er habe keine Zeit für lange Überlegungen gehabt, sondern innerhalb kürzester Zeit entschieden, den Wolf zu töten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Parallel gab es zuletzt einen weiteren ähnlichen Fall mit einem 61-jährigen Niederländer: