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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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An einem Strang ziehen

Lesezeit: 2 Minuten

Um Wildschäden effektiv zu verhüten bzw. zu verringern, sollten Genossenschaft und Landwirte aktiv mit dem Jagdpächter zusammenarbeiten. Angesichts der massiven Probleme in vielen Jagdrevieren führt daran kein Weg vorbei. Vorrang haben dabei allerdings freiwillige Maßnahmen. Hier einige Beispiele:


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  • Jagdpächter, Jagdvorstand und Bewirtschafter sollten regelmäßige Revierbegehungen verabreden.
  • Vor der Aussaat sollten die Landwirte den Jagdpächter informieren, welche Früchte wo angebaut werden. Die Auswahl der Aussaat ist aber Sache des Landwirts.
  • Landwirte sollten den Jagdpächter zeitnah über alle Aktivitäten, die Einfluss auf Wildschäden haben können, informieren, also z. B. über Anbaupläne, Bestell- und Erntetermine und Reifezustände.
  • Die Bewirtschafter sollten sich bemühen, Ernterückstände auf Flächen zu minimieren.
  • Jagdpächter sollten alle Maßnahmen zur Wildschadensverhütung mit Genossenschaft und Landwirten absprechen.
  • Beim Bau von jagdlichen Einrichtungen, also z.B. Zäunen und Ansitzen, sollten die Grundeigentümer bzw. Landwirte sich kooperativ zeigen.
  • Das gilt auch für die Errichtung von Schussschneisen in großen Maisschlägen und die Einhaltung größerer Abstände zum Waldrand, wobei Landwirte in diesen Fällen ihren Ertragsausfall ersetzt bekommen (siehe Kasten S. 38).


„Der Grundstein für eine gute Zusammenarbeit wird schon bei der Auswahl des Jagdpächters gelegt“, betont Rechtsanwalt Jürgen Reh aus Ibbenbüren. Sinnvoll sei, dass eine Genossenschaft schon frühzeitig, etwa zwei Jahre vor Auslaufen des Pachtvertrages, mit der Suche nach einem neuen Pächter beginnt. Dabei sollte die persönliche Eignung des Jagdpächters und auch dessen zeitliche Verfügbarkeit im Vordergrund stehen, nicht der letzte Euro Jagdpacht.

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