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Betriebs-Pkw: So bremsenSie den Fiskus aus

Lesezeit: 8 Minuten

Wann und wie Sie bei gebraucht gekauften Fahrzeugen höhere Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können, erläutert Steuerberater Dr. Richard Moser, Göttingen.


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Die Besteuerung von Betriebs-Pkw ist ein echtes Ärgernis. Das gilt vor allem für Landwirte, die häufig gebrauche Pkw anschaffen bzw. für betriebliche Zwecke nutzen. Selbst wenn 70 bis 80 % der gefahrenen Kilometer betrieblich bedingt sind, können Sie häufig nur noch 20 bis 30 % der tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen.


Schuld daran ist die so genannte 1 %-Regelung, die zu weit überhöhten Privatanteilen bei den Pkw-Kosten führt.


Ein typisches Beispiel aus der Praxis zeigt Übersicht 1. Schweinehal-ter Werner Müller (Name geändert) hat kürzlich für 12 500 € einen gebrauchten Mercedes E 270 CDI Kombi gekauft – bei Baujahr 2001 und 120 000 km Laufleistung ein echtes Schnäppchen. Neu kostete der Wagen seinerzeit inklusive Zubehör 47 100 € (Bruttolistenpreis).


Aus der Vergangenheit weiß Müller, dass er jährlich etwa 12 000 km mit dem Auto zurücklegen wird. Davon sind nach seiner Schätzung rund 70 % betrieblich veranlasste Fahrten.


Die Tücken der 1%-Regelung


Umso ernüchternder sieht die Ermittlung des Privatanteils aus, die ihm sein Steuerberater präsentiert:


Bei über 50 % betriebliche Nutzung muss der Kombi steuerlich dem Betriebsvermögen zugerechnet werden.


Das bedeutet: Sämtliche Kosten (AfA, Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Diesel) sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.


Allerdings ist für die privaten Fahrten ein Privatanteil zu ermitteln, der den Gewinn entsprechend erhöht.


Unter dem Strich wirkt sich nur die Differenz (Gesamtkosten minus Privatanteil) gewinn- bzw. steuermindernd aus.


Der Privatanteil muss, sofern man nicht ein sehr detailliertes Fahrtenbuch führt, nach der so genannten 1%-Regelung ermittelt werden. Danach wird für jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises als privater Anteil angesetzt.


In unserem Beispiel beträgt der Brutto-Listenneupreis inklusive Zubehör 47 100 €, so dass der Privatanteil 471 € pro Monat bzw. 5 652 € je Wirtschaftsjahr beträgt.


Die jährlichen Kosten errechnen sich wie folgt: Da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, kann der Kombi auf die Restnutzungsdauer von geschätzten 4 Jahren abgeschrieben werden. Die jährliche Abschreibung beträgt also 25 % oder 3 125 €. Versicherungen und Steuern sowie Reparaturen und Diesel summieren sich auf 3 850 €, so dass der Mercedes insgesamt Kosten von 6 975 € pro Jahr verursacht.


Davon werden jedoch durch die 1 %-Regelung 5 652 € als „privat“ eingestuft, also 81,03 %. Oder anders ausgedrückt: Obwohl der Pkw zu geschätzt 70 % betrieblich genutzt wird, wirken sich für Landwirt Müller weniger als 20 % der tatsächlichen Kosten (1 323 €) gewinn- bzw. steuermindernd aus.


Ab dem 5. Jahr keine Steuerersparnis mehr


Noch ärgerlicher wird es, wenn der Kombi im 5. Jahr nach der Anschaffung abgeschrieben ist. Dann übersteigt der ermittelte Privatanteil nach der 1 %-Regelung sogar die Gesamtkosten des Pkws. Die Finanzverwaltung hat per Erlass geregelt, dass dann höchstens die Kosten ausgebucht werden müssen. Heißt im Klartext: Ab dem 5. Jahr bringt der Pkw in diesem Beispiel überhaupt keinen Steuer-vorteil mehr. Die steuerlich wirksamen Betriebsausgaben sinken auf 0 €, obwohl wir steigende Reparaturaufwendungen unterstellt haben. Ein missliches Ergebnis!


Um dieses zu vermeiden, müsste Müller ein lückenloses, detailliertes Fahrtenbuch führen. Würde er damit dem Fiskus nachweisen, dass der Kombi tatsächlich zu 70 % genutzt wird, könnte er auch 70 % der Kosten steuerlich absetzen. Doch gerade für Landwirte ist das geforderte lückenlose Fahrtenbuch oft kaum machbar. Deshalb bleibt es meist bei der ungünstigen 1 %-Regelung.


Weniger ist oft mehr …


Deutlich günstiger würde Müller steuerlich abschneiden, wenn sich herausstellt, dass er mit seiner Schätzung der betrieblichen Fahrten (ca. 70 %) zu hoch liegt und er den gebrauchten Kombi tatsächlich nur zu 45 % betrieblich nutzt. Der Pkw kann dann trotzdem, wenn gewünscht, im Betriebsvermögen verbleiben. Der Clou jedoch: Der Privatanteil ist dann nicht mehr nach der 1 %-Regelung zu ermitteln, sondern es wird das tatsächliche Nutzungsverhältnis zugrunde gelegt, das annäherungsweise zu ermitteln bzw. zu schätzen ist.


Rechnen Sie einmal mit: Müllers gebrauchter Mercedes verursacht jährliche Kosten von 6 975 €. Akzeptiert das Finanzamt die von ihm vorgenommene Aufteilung auf 45 % betrieblich und 55 % privat, erhalten wir folgendes Ergebnis:


Auf die private Nutzung entfallen 55 % von 6 975 € = 3 836 €.


Als Betriebsausgabe steuerlich wirksam sind dagegen 45 % von 6 975 € = 3 139 €!


Das sind pro Jahr 1 816 € mehr als im ersten Fall (1 %-Regelung)!


Obwohl die betriebliche Nutzung geringer ist, sind die steuerlich absetzbaren Pkw-Kosten also deutlich höher. Ein Ergebnis, das dem steuerlichen Laien nur schwer verständlich zu machen ist. Es ist auch nicht logisch, bietet manchen Landwirten aber die Chance, höhere Steuerersparnisse mit ihrem gebrauchten Pkw zu erzielen.


Besser im Privatvermögen?


Wichtig: Bei einer betrieblichen Nutzung von 45 % hätte Landwirt Müller auch noch eine weitere Alternative. Er könnte nämlich den gebrauchten Kombi dem Privat- statt dem Betriebsvermögen zuordnen (siehe Kasten Seite 43). Sämtliche Pkw-Kosten wären dann von vornherein privat. Für die betrieblich gefahrenen Kilometer könnte er dann jedoch 0,30 €/km steuerlich ansetzen.


Bei 12 000 km jährlicher Gesamtleistung und 45 % Betriebsanteil würde er jährlich ca. 5 400 km betrieblich zurücklegen. Somit könnte er 5 400 km x 0,30 € = 1 620 € pro Jahr als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.


Das ist die klar ungünstigere Lösung. Denn führt er den Pkw im Betriebsvermögen, liegt der steuerlich absetzbare Betrag fast doppelt so hoch (3 139 €).


Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass bei Pkw im Betriebsvermögen ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen kann, wenn der Wagen später wieder verkauft wird. Dieser schmälert dann den Vorteil durch die höheren laufenden Betriebsausgaben. Im Privatvermögen ist der Verkauf dagegen immer steuerfrei.


Bilanz nach 6 Jahren


Für Landwirt Müller ist die betriebliche Lösung trotzdem günstiger, wie Übersicht 2 zeigt. Darin haben wir unterstellt, dass er den Mercedes-Kombi nach 6 Jahren wieder für 3 000 € abstößt.


Die Gesamtbilanz nach 6-jähriger Nutzungsdauer sieht dann wie folgt aus:


Wird der Wagen als Privatvermögen behandelt, kann Müller für betriebliche Fahrten in 6 Jahren insgesamt 9 720 € als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.


Wird er dagegen als Betriebsvermögen eingestuft, sind es 17 640 €.


Das sind fast 8 000 € mehr an steuerlich wirksamen Betriebsausgaben.


Wenn Müller den Wagen nach 6 Jahren für 3 000 € wieder verkauft, muss er diesen Betrag als Gewinn versteuern, da der Mercedes dann voll abgeschrieben ist (kein Buchwert). Zieht man die 3 000 € ab, bleibt aber immer noch ein Vorteil von fast 5 000 €, die er in den 6 Jahren an höheren Betriebsausgaben steuerlich geltend machen kann.


Und dass Müller für den dann 14 Jahre alten Wagen mit 200 000 km Laufleistung mehr als 8 000 € bekommt, ist bei der robusten Behandlung des Pkws im Betrieb eher unwahrscheinlich.


Ob es steuerlich günstiger ist, einen solchen Pkw dem Privat- oder Betriebsvermögen zuzuordnen, muss also immer im Einzelfall überschlägig kalkuliert werden.


Fahrtenbuch für 3 Monate


Bleibt jedoch die Frage: Wie kann Müller – bzw. wie können Sie – dem Finanzamt nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass ein Pkw nur zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt wird?


Dazu haben Sie kaum eine Chance, wenn z. B. nur ein geeigneter Pkw vorhanden ist und dessen betriebliche Nutzung offensichtlich weit über 50% liegen muss. Andererseits zeigt die Praxis, dass Landwirte die betrieblich gefahrenen Kilometer nicht selten überschätzen. Häufig sind auf einem Hof auch zwei oder drei Pkw vorhanden, die alle sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden. Dann wird man dem Fiskus leichter glaubhaft machen können, dass die betriebliche Nutzung einzelner Fahrzeuge z. B. nur bei 40 oder 45 % liegt.


Dazu genügt es in der Regel, wenn Sie einmalig für 3 bis 4 Monate (repräsentativer Zeitraum) ein vereinfachtes Fahrtenbuch für den betreffenden Pkw führen. Darin notieren Sie den km-Stand am Anfang und Ende des Zeitraums, außerdem alle betrieblich veranlassten Fahrten (jeweils mit Anlass und Wegstrecke). Private Fahrten müssen nicht aufgeführt werden.


Aus dem Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer zur Gesamtstrecke im Aufzeichnungszeitraum ergibt sich dann der betriebliche Nutzungsanteil. Der so ermittelte Wert ( z. B. 40 oder 45 %) gilt dann auch für die steuerliche Aufteilung der gesamten Pkw-Kosten, sofern der Fiskus Ihre Aufzeichnungen akzeptiert.


Natürlich ist es nicht ratsam, die 3-monatigen Aufzeichnungen in eine Zeit zu legen, in der kaum betriebliche Fahrten anfallen. Der spätere Streit mit dem Be-triebsprüfer ist dann vorprogrammiert!


Wir halten fest


Vor allem Landwirte, die gebrauchte Pkw anschaffen und betrieblich nutzen, sind die Verlierer der 1 %-Regelung zur Ermittlung des Privatanteils. Liegt die betriebliche Nutzung klar und deutlich über 50 %, haben Sie praktisch keine Wahl. Der Pkw gehört dann zwingend zum Betriebsvermögen, der Privatanteil ist nach der 1 %-Regelung zu ermitteln. Ein besseres steuerliches Ergebnis können Sie nur durch ein lückenloses Fahrtenbuch erreichen, das aber gerade in der Landwirtschaft kaum praktikabel ist.


Anders sieht es bei Pkw aus, die nur etwa zur Hälfte (oder weniger) betrieblich genutzt werden. Hier lohnt sich häufig die Mühe, z. B. durch einfache Aufzeichnungen über 3 Monate nachzuweisen, dass die betriebliche Nutzung tatsächlich bei 40 oder 45 % liegt. Sie können dann häufig deutlich höhere Pkw-Kosten als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.


Dagegen kann man mit der 1 %-Regelung besser leben, wenn ein relativ neuer Betriebs-Pkw angeschafft wird. Die hohen Abschreibungen führen dann zu höheren Gesamtkosten, der Privatanteil nach der 1 %-Regelung sinkt dann häufig in den Bereich von etwa 40 bis 50 %. Das ist zwar immer noch nicht ideal, wenn der Pkw tatsächlich zu 70 bis 80 % oder mehr betrieblich genutzt wird. Es tut aber weniger weh als beim gebrauchten Mercedes-Kombi von Schweinehalter Müller.

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