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In 3 Schritten zum besseren Vertrag

Lesezeit: 9 Minuten

Wie das Beispiel (Seite 52) zeigt, kann es sich in der Tat lohnen, die eigene Gebäude- und Inventarversicherung einmal gründlich zu durchleuchten. Dabei sollten Sie in drei Schritten vorgehen:


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1. Prüfen Sie, wann Ihre jetzigen Verträge auslaufen bzw. zu welchem Termin Sie diese kündigen können.


2. Klären Sie, ob im neuen Vertrag Änderungen erforderlich sind (Versicherungsform, Selbstbehalte usw.), und prüfen Sie, ob die Gebäude- bzw. Inventarwerte noch passen.


3. Stehen die Eckdaten fest, holen Sie rechtzeitig vergleichbare Angebote von zwei, besser sogar von drei verschiedenen Versicherungsgesellschaften ein.


Bis zu 30 % Rabatt


Prüfen Sie als erstes, wie lange Ihre derzeitige Gebäudeversicherung noch läuft. Kündigen können Sie diese spätestens 3 Monate vor Ablauf, und zwar schriftlich. Vorzeitig aus dem Vertrag heraus kommen Sie auch innerhalb eines Monats nach der Regulierung oder Ablehnung eines Schadens.


Im Rahmen der Hofübergabe gehen die Gebäudeversicherungen automatisch auf den Nachfolger über. Dieser hat jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht, das innerhalb von vier Wochen nach Eigentumsübertragung im Grundbuch ausgeübt werden muss. Kündigen Sie unter Vorlage einer Kopie des Grundbuchauszuges. Die Kündigung sollte in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen, damit genügend Zeit für den Abschluss einer neuen Police bleibt.


Eine angekündigte oder schriftlich ausgesprochene Kündigung erhöht in der Regel deutlich den Verhandlungsspielraum gegenüber der Versicherung. Rabatte von bis zu 30 % sind keine Seltenheit, wenn ein Versicherer einen Kunden nicht verlieren oder einen Neukunden gewinnen möchte!


Rückt der Termin für einen neuen Vertrag näher, müssen Sie rechtzeitig Ihre „Schularbeiten“ machen. Gehen Sie dabei am besten nach folgender Checkliste vor:


Gebäudewerterichtig ermitteln


Entscheidend ist, dass Ihre Gebäude mit den richtigen Werten angesetzt und versichert werden. Die Versicherer gehen dabei regelmäßig vom Versicherungswert 1914 (in Mark) aus. Multipliziert man diesen mit dem aktuellen Baukostenindex (ca. 12), erhält man die heutigen Neubauwerte in Euro.


Die Versicherungssummen liegen zum Teil noch oberhalb der Neubauwerte. Damit sollen Lücken im Schadenfall vermieden werden. Die jeweilige Prämie erhält man, indem man den Wert 1914 mit dem aktuellen Prämienfaktor von 15,2 und dem jeweiligen Prämiensatz multipli-ziert. So wurden auch die Jahresprämien in unserer Übersicht (auf Seite 53) ermittelt.


Viele Versicherer errechnen den Wert 1914 mithilfe des umbauten Raumes (Volumen) und einem Richtwert, der sich nach der Nutzung richtet.


Ob die Werte für Ihre Gebäude in etwa passen, können Sie wie folgt überprüfen: Neubauwert des schlüsselfertigen Gebäudes (ohne Eigenleistungen) geteilt durch den Baukostenindex von 12. Beispiel: Der Unternehmerpreis für einen neuen Maststall liegt bei 480 000 €. Der Wert 1914 beträgt dann ca. 40 000 Mark.


Einige Versicherer weisen inzwischen keinen Wert 1914 mehr aus, sondern ermitteln die Versicherungswerte bzw. - summen nur noch anhand der Grundmaße (Länge, Breite), der Geschosszahl und der aktuellen Nutzung der Gebäude (Maststall, Sauenstall, Kuhstall usw.).


Akzeptieren Sie als Kunde die so ermittelten Gebäudewerte, gewähren die Gesellschaften in der Regel einen Unterversicherungsverzicht und den Wegfall der so genannten Entwertungsstaffel. Diese besagt, dass nur Gebäude, die noch mindestens 80 % ihres Neubauwertes haben, im Brandfall voll entschädigt werden. Darunter gibt es prozentuale Abschläge, die Sie aber vertraglich ausschließen sollten.


Die richtige Versicherungsform wählen!


? Gleitender Neuwert: Mehr als 80 % aller landwirtschaftlichen Gebäude sind heute zum „gleitenden Neuwert“ gegen das Feuerrisiko versichert. Dabei werden Versicherungssumme und -prämie ständig an die sich ändernden Baupreise angepasst.


Diese Versicherungsform ist deshalb bequem, aber auch vergleichsweise teuer. Sie bietet sich für alle Gebäude an, die dringend zur Produktion im Betrieb benötigt werden und die nach einem Brandschaden auf jeden Fall wieder errichtet werden.


Lassen Sie sich im Gegenzug schriftlich bestätigen, dass die Versicherung im Schadenfall keine Unterversicherung geltend machen wird und die Schäden voll ersetzt, ohne Anwendung einer Entwertungsstaffel.


? Neuwert mit fester Summe: Die Alternative zur gleitenden Neuwert-Versicherung ist eine Neuwert-Versicherung mit fester Summe. Prämienersparnis: Etwa 15 bis 20 %. Bei steigenden Baukosten müssen Sie dann jedoch selbst dafür sorgen, dass die Versicherungssummen regelmäßig angepasst werden. Sonst sind Sie im Schadenfall u.U. unterversichert. Die Versicherung wird Ihnen in diesem Fall deshalb auch keinen Unterversicherungsverzicht unterschreiben. Ein Verzicht auf die Entwertungsstaffel ist aber auch bei dieser Versicherungsform möglich.


Fazit: Wenn Sie Risiken vermeiden wollen, spricht vieles für die gleitende Neuwert-Versicherung.


? Versicherung zum Zeitwert: Für Wirtschaftsgebäude, die nach einem Brandschaden nicht wieder aufgebaut werden sollen, genügt eine reine Zeitwert-Versicherung. Das gleiche gilt bei Gebäuden, deren aktueller Wert (Zeitwert) unter 40 bis 50% des Neubauwertes liegt. Denn hier wird im Schadenfall ohnehin nur der Zeitwert entschädigt. Einige Versicherer ziehen die Grenze bei 50 % des Neuwertes, andere bei 40 %.


Bei Gebäuden, die zum Zeitwert versichert sind, müssen Sie bei Teilschäden allerdings mit gekürzten Entschädigungen rechnen (Unterversicherung). Beispiel: Landwirt Müller versichert seine Scheune (Neuwert 100 000 €) zum Zeitwert von 50 % = 50 000 €. Nach einem Brand betragen die Reparaturkosten 20 000 € (Neuwertschaden). Der Landwirt erhält jedoch nur eine Entschädigung von 10 000 €.


Möglicherweise reicht die Zeitwert-Entschädigung jedoch aus, ein nicht mehr benötigtes Gebäude zu entsorgen.


Über die Zeitwert-Entschädigung können Sie als Versicherungsnehmer frei verfügen. Sie sind nicht gezwungen, das betreffende Gebäude wieder aufzubauen.


Bei älteren, ungenutzten Gebäuden von geringem Wert können Sie u. U. auch ganz auf eine Feuerversicherung verzichten. Nach einem Brand wird das Gebäude dann endgültig abgerissen.


? Übergröße Gebäude: Besonders teuer ist die Feuerversicherung für Betriebe mit überdimensionierten Altgebäuden. Bei der Berechnung der Feuerprämie schlägt nämlich jeder m3 Gebäude voll zu Buche – auch der nicht genutzte.


Jedoch bieten mehrere Versicherer die Möglichkeit, solche Wirtschaftsgebäude preiswerter zu versichern. Die Gebäude bleiben zum gleitenden Neuwert versichert. Jedoch wird eine Höchstentschädigungsgrenze von z. B. 60 % vereinbart.


Das bedeutet: Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung nur die vereinbarte Höchstentschädigung. Bei einem Teilschaden werden die anfallenden Reparaturen voll ersetzt – jedoch ebenfalls nur bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Die Höchstgrenze sollte so festgelegt werden, dass Sie damit ein Gebäude mit gleicher Nutzung (aber weniger m3) wieder errichten können.


? Wohngebäude: Ihre Wohnhäuser sollten in der Regel zum gleitenden Neuwert gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser-Schäden versichert werden. Am besten nicht im landwirtschaftlichen Tarif, sondern im VGB-Tarif (Wohngebäude-Bedingungen). Denn dieser ist günstiger und umfassender. Der VGB-Tarif ist immer dann möglich, wenn Wohnhaus und Wirtschaftsteil getrennt sind. Bei kombinierten Gebäuden ebenfalls, wenn z. B. eine Feuertrennung vorhanden ist (Verhandeln!).


Aufräumungskostenund Überspannungsschäden


Insbesondere in älteren Verträgen sind Überspannungsschäden sowie die Aufräumungskosten nach einem Brandschaden nicht oder nicht ausreichend mit abgesichert. Dabei können allein die Aufräumungskosten schnell die Grenze von 50 000 oder 100 000 € übersteigen.


Der Einbau von Elektronik in modernen Ställen führt hier immer häufiger zu Überspannungsschäden. Blitze schlagen ins örtliche Netz oder beim Nachbarn ein und schädigen Ihre Fütterungscomputer, Milchkühlanlagen, Ventilatoren usw.


Empfehlung: Setzen Sie mindestens 10 % der Gebäudewerte als Versicherungs- bzw. Entschädigungssummen für Aufräumungskosten und Überspannungsschäden an. Bei „Sondermüll“ oder umfangreicher Technik sind höhere Summen notwendig. Neuerdings decken einige Gesellschaften diese Risiken sogar bis zu 100 % der Gebäude-Versicherungssumme ab.


Sturmversicherung mit Selbstbeteiligung


Sturmversicherungen sind relativ teuer, vor allem in Regionen mit höheren Schadensquoten. Hier können Sie Ihre Prämien drücken, indem Sie Selbstbeteiligungen im Schadenfall vereinbaren.


Viele Versicherer bieten bei einer Selbstbeteiligung von 500 bis 2 000 € (je nach Gebäudewerten) immerhin Rabatte von bis zu 50 % der üblichen Prämie an. Gerade kleinere Schäden müssen Sie nach einem Sturm ohnehin häufig selbst reparieren, da Dachdecker nicht zu bekommen sind. Bei wirklich teuren Schäden sind Sie dagegen immer noch fast komplett abgesichert, da dann lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigungssumme abgezogen wird.


Gebäude, die aufgrund ihrer Bauart oder ihres Standorts nicht oder wenig sturmgefährdet sind, können möglicherweise auch unversichert bleiben.


Aufpassen bei der Inventarversicherung!


Die Inventarversicherung sollten Sie besonders sorgfältig unter die Lupe nehmen. Hier entstehen in der Praxis immer wieder Lücken, weil die Versicherungssummen nicht schnell genug an die wachsenden Tierbestände, den größeren Maschinenpark usw. angepasst werden.


Immer mehr Versicherer bieten inzwischen Inventarversicherungen mit pauschaler Versicherungssumme an. Diese ermitteln sie u. a. aus den Tierzahlen und der bewirtschafteten Fläche. Schließen Sie auf dieser Basis ab, gewährt die Versicherung einen Unterversicherungsverzicht. Um diesen aufrecht zu erhalten, müssen Sie – je nach Gesellschaft – Veränderungen von mehr als 10 bis 20 % nachmelden. Im Schadensfall erhalten Sie dann immer die volle, ungekürzte Entschädigung.


In dieser pauschalen Inventarversicherung sind neuere Maschinen zum Neuwert und ältere zum Zeitwert versichert. Ertragsausfälle nach einem Brandschaden sind mit versichert.


Die pauschale Inventarversicherung ähnelt insofern der gleitenden Neuwertversicherung beim Gebäude. Sie ist bequem, aber tendenziell auch etwas teurer.


Vor allem passen die vorgegebenen Werte nicht immer. Dies gilt z. B. für Betriebe mit geringen Vorräten (Verkauf der Ernte im Sommer) und/oder mit kleinem Maschinenpark. In diesen Fällen sollten Sie sicherheitshalber nachrechnen, welche Werte sich bei individueller Ermittlung für Vieh, Vorräte und Maschinen ergeben. Möglicherweise kommen Sie so auf niedrigere Versicherungssummen; auch die angebotenen Prämiensätze können günstiger sein.


Die Maschinen sind bei der Einzelsummen-Ermittlung allerdings nur zum Zeit- oder Wiederbeschaffungswert versichert. Teure Spezialmaschinen müssen Sie dann eventuell gesondert zum Neuwert versichern. Auch für die Mitversicherung von Ertragsausfällen (Größenordnung ca. 50 000 bis 100 000 €) wird die Versicherung einen Aufpreis verlangen.


Unter dem Strich können Sie dann vergleichen, ob die pauschale oder die individuelle Inventarversicherung für Sie günstiger ist.


Angebote einholen und vergleichen


Haben Sie alle wichtigen Eckpunkte festgelegt, sollte Ihre bisherige Versicherung kalkulieren, was ein neuer Vertrag auf dieser Basis kostet. Holen Sie zusätzlich ein oder zwei Vergleichsangebote von anderen Gesellschaften ein. Dadurch loten Sie Ihren Verhandlungsspielraum aus.


Lassen Sie sich beim Vergleich der Angebote nicht von möglicherweise abweichenden Versicherungssummen, pauschalen Wertermittlungen oder unterschiedlichen Prämiensätzen verwirren. Entscheidend ist, was das Versicherungs­paket unter dem Strich kostet. Vergleichen Sie also die Jahresprämie – bei gleichem Deckungsumfang und gleichen ­Detailbestimmungen wie Un­ter­ver­sicherungs­verzicht, Aufräumungskosten, Selbstbehalt usw.


Einige Versicherer weisen von vornhe­rein nur noch die Jahresprämie aus, ohne detaillierte Versicherungssummen oder Prämiensätze zu nennen.


Am besten ist es, wenn Sie neue Angebote zur Gebäudeversicherung zusammen mit einem neutralen und kompetenten Berater einholen und auswerten. Solche Berater finden Sie z. B. bei Landwirtschaftskammern und Bauernverbänden. Eine neutrale Beratung kostet zwar eventuell Geld. Sich nicht beraten zu lassen ist häufig jedoch teurer.

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