Schilder stehen oft auf dem Privatgrundstück von Landwirten. Dennoch brauchen Sie für die meisten Schilder eine Baugenehmigung. Ausnahmen bilden hier nur Schilder, die kleiner als 1 m2 sind.
Wichtig: Auch Schilder, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind, brauchen eine Genehmigung, wenn sie dauerhaft am selben Platz stehen sollen, z.B. an der Hofeinfahrt. Dazu zählen z.B. Anhänger, an denen (Eigen-)Werbung befestigt wurde.
Für Werbung außerhalb des Stadtgebiets gibt es nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung. Dies ist z.B. für „Werbetafeln am Ort der Leistung“ möglich. In Einzelfällen kann es auch eine Genehmigung für Hinweisschilder geben, um schwer auffindbare Betriebe auszuschildern.
Steht ein Schild in unmittelbarer Nähe zu einer Straße, müssen Sie die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung beachten. Halten Sie unbedingt den Mindestabstand zu Autobahnen (40 m), Bundesstraßen (20 m) und Kreisstraßen (15 m) ein!
Die rechtliche Auslegung variiert von Bundesland zu Bundesland, teilweise auch unter den Kommunen. Infos erhalten Sie beim jeweiligen Ordnungsamt und bei der zuständigen Straßenbehörde.