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So funktioniert das gerichtliche Betreuungsverfahren

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Betreuungsverfahren wird dann eingeleitet, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vorsorgevollmacht für diesen Fall vorliegt. Im Betreuungsverfahren prüft das Vormundschaftsgericht, ob und in welchem Umfang Sie rechtlich betreut werden müssen. Entscheidend dafür ist das vom Gericht beauftragte Sachverständigengutachten und – soweit möglich – Ihre Stellungnahme und in der Regel auch der Angehörigen. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass Sie ganz oder teilweise betreuungsbedürftig sind, beauftragen die Richter einen gesetzlichen Betreuer. Die Aufgabe eines Betreuers ist es, Sie rechtlich zu vertreten. Dabei geht es z. B. um die Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, die Vermögenssorge, Wohnungs- und Unterbringungsangelegenheiten sowie die Sorge für das gesundheitliche Wohl.


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Bei der Auswahl des Betreuers muss das Gericht grundsätzlich Ihre Wünsche berücksichtigen. Das ist immer dann möglich, wenn Sie noch dazu fähig ist, Wünsche zu äußern oder wenn eine Betreuungsverfügung vorliegt. Oft ist dies (beides) jedoch nicht der Fall.


Dann beauftragen die Richter in der Regel geeignete Angehörige als ehrenamtliche Betreuer. Es kommen allerdings auch andere Betreuer wie z. B. Freunde und Nachbarn in Frage. Wenn aus dem Umfeld kein geeigneter Betreuer gefunden werden kann, beauftragt das Gericht einen fremden Betreuer. Bis das Gericht einen Betreuer bestellt hat, können Wochen oder sogar Monate vergehen. Eine vorläufige Betreuung wird nur in besonders dringenden Fällen angeordnet, z. B. wenn es um medizinische Eingriffe geht.


Betreuungsverfahren kann teuer werden


Die Kosten des Betreuungsverfahrens sind erheblich. Der Betreute muss sich daran beteiligen, wenn er (nach Abzug der Verbindlichkeiten) über ein Vermögen von mehr als 25 000 € verfügt. Zum Vermögen gehören dabei nicht nur Geld und Wertpapiere, sondern auch Immobilien und Betriebsvermögen.


Das führt dazu, dass ein Betreuungsverfahren den Betrieb in der Praxis schnell einige tausend Euro kosten kann. Hinzu kommt die Aufwandsentschädigung für den Betreuer. Das sind zurzeit bei pauschaler Abrechnung 323 Euro pro Jahr. Richtig teuer wird’s, wenn ein hauptberuflicher Betreuer eingesetzt wird, denn dieser wird mit Stundensätzen entlohnt.

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