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Was Rechtsschutz-Policen kosten und leisten

Lesezeit: 8 Minuten

Mit einer Rechtsschutz­versicherung begrenzen Sie das Risiko hoher ­Prozesskosten. Über ­günstige Anbieter und die abgedeckten Risiken informiert unser aktueller Prämienvergleich.


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Ferkelerzeuger Meyer ist mit einem blauen Auge davon gekommen. Weil angeblich die Ferkel einer Partie husteten, wollte ihm sein Händler nicht den vollen Preis bezahlen. Als mehrere Vermittlungsversuche scheiterten, schaltete Meyer seinen Anwalt ein, holte sich von der Versicherung eine Deckungszusage und klagte. Das Gericht entschied, dass die Argumente des Händlers nicht stichhaltig seien; dieser muss nun das fehlende Geld an Meyer überweisen.


Die Anwaltsrechnung leitet der Ferkelerzeuger an seine Rechtsschutzversicherung weiter. Ohne diese „Rückendeckung“ hätte er gezögert, sein gutes Recht vor Gericht durchzusetzen. Das Risiko, auf hohen Verfahrenskosten sitzen zu bleiben, wäre einfach zu groß gewesen.


Wie andere Landwirte auch hatte Meyer schon vor vielen Jahren eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Gutachter, Zeugen und Sachverständige, wenn diese vom Gericht angeordnet werden. Im Falle einer Niederlage übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Gegenseite.


Und die Kosten können beträchtlich sein: Bei einem Streitwert von 25 000 € lauern in der zweiten Instanz Anwalts- und Gerichtskosten von über 10 000 €. Im Umweltbereich, etwa wenn teure Gutachten benötigt werden, sind auch noch höhere Summen möglich.


Wie wichtig ist eine Rechtsschutz-Police?


Doch längst nicht jeder Landwirt benötigt zwingend eine Rechtsschutzversicherung – auch wenn die Versicherer dies gerne behaupten.


Bernhard Post, Versicherungsexperte beim Westfälisch Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), rät daher, sich vor Abschluss einer Versicherung genau zu überlegen, welche Risiken dort tatsächlich abgedeckt werden – und welche nicht (siehe hierzu auch unsere Checkliste auf Seite 32).


Beachten Sie dabei, dass der Versicherungsschutz längst nicht in allen Fällen greift. Gerade Streitigkeiten, die besonders häufig vorkommen und kostspielig sind, haben die Versicherer in der Regel ausgeschlossen. Hierzu gehören:


Prozesse im Familien- und Erbrecht;


Streitfälle, die im Zusammenhang mit Bautätigkeiten stehen;


Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren;


Verwaltungsstreitigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich, z. B. bei der Agrarförderung.


Und was viele vergessen: Mit der Betriebshaftpflicht besitzen Landwirte bereits eine „passive“ Rechtsschutzversicherung, die Schadenersatzforderungen abwehrt. Beispiel: Will Sie ein Fahrradfahrer haftbar machen, weil er auf einer verschmutzen Fahrbahn gestürzt ist, wehrt die Haftpflichtversicherung unbegründete Forderungen ab.


Viele Bausteine im Basisschutz


Für Landwirte bieten die Versicherer ein spezielles Produkt an: den Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz. Dieser zeichnet sich durch einen sehr breiten Versicherungsschutz aus, in dem eine private und eine betriebliche Komponente enthalten sind.


So ist neben dem Landwirt (als Versicherungsnehmer) auch seine Familie mitversichert. Gleiches gilt für Altenteiler, Hoferben und Mitgesellschafter, allerdings häufig nur, wenn sie auf dem Betrieb wohnen und mitarbeiten. Eingeschlossen sind außerdem Fahrer und Insassen von im Betrieb versicherten Fahr-zeugen.


Mitarbeiter sind im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit versichert. Dies gilt auch, wenn Sie mit eigenen Fahrzeugen betrieblich unterwegs sind.


Bevor die Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden, muss eine Deckungszusage beim Versicherer eingeholt werden. So schützen Sie sich auch davor, am Ende doch auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben.


Der Versicherungsschutz umfasst eine Vielzahl an Bausteinen. Der Ausschluss eines Bausteins, etwa gegen reduzierten Beitrag, ist meist nicht möglich. Folgende Bausteine sind besonders wichtig:


Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht tritt ein, wenn Sie Ansprüche etwa aus einem Kauf- oder Reparaturvertrag geltend machen oder abwehren wollen. Bei Landwirt Meyer war aufgrund dieses Bausteins der Rechtsstreit mit seinem Händler versichert.


Über den Straf-Rechtsschutz sind fahrlässig begangene Straftaten und Bußgeldverfahren abgedeckt. Der Schutz greift etwa, wenn Sie beschuldigt werden, dass Sie mit ihrer Düngung die Fische eines nahe gelegenen Sees geschädigt hätten.


Für Streitfragen zur Rente oder zu anderen Sozialversicherungen ist der Sozialgerichts-Rechtschutz von besonderer Bedeutung.


Der Versicherungsschutz für Gebäude und Grundstücke greift, wenn bei landwirtschaftlichen Gebäuden und Grundstücken Streitigkeiten aus Nutzung, Vermietung und Verpachtung auftreten. Das Wohnhaus der Betriebsleiterfamilie ist eingeschlossen.


Standardmäßig deckt der Landwirtschafts- und Vertragsrechtsschutz auch Streitigkeiten im Arbeitsrecht sowie vor deutschen Finanzgerichten ab. Enthalten ist auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sowie die Verteidigung gegen Vorwürfe im Disziplinar- und Standesrecht sowie gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit.


Eine Auflistung der Bausteine mit dazugehörigen Beispielen finden Sie bei uns im Internet unter www.topagrar.com


Mehrere 100 € Ersparnis sind pro Jahr drin


Unser Prämienvergleich zeigt: Wer geschickt vergleicht und für seinen Betrieb den günstigsten Versicherer auswählt, kann schnell mehrere 100 € im Jahr sparen. Burkhard Fry, Versicherungsexperte bei der Kammer NRW, weist daraufhin, dass Versicherer – wenn dem Landwirt günstige Konkurrenzangebote vorliegen – teilweise bis zu 30 % Rabatt einräumen, um einen wichtigen (wechselwilligen) Kunden zu halten oder zu gewinnen.


Zu den günstigen Anbietern in unserem Vergleich zählen die Makler Scholz & Meis, die LHV-Dienstleitungs-GmbH sowie die Versicherer Badische, Itzehoer, DMB und Auxila. So kann sich z. B. ein Betrieb mit 76 bis 100 ha bei der LHV-Dienstleistungs-GmbH für 282 €/Jahr versichern (Pauschalbeitrag). Teure Versicherer verlangen hier mehr als das Doppelte. Angenommen wurde eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren, eine Versicherungssumme von 250 000 € und eine Selbst-beteiligung von 150 €.


Doch einen Vergleich machen die Versicherer ihren Kunden nicht gerade leicht. Zwar richtet sich die Höhe der Prämie nach der Fläche. Doch die Berechnung der Prämie erfolgt unterschiedlich. Weit verbreitet sind Beitragssätze, die je Hektar berechnet werden. Meist gibt ein Mindestbeitrag an, wie viel in jedem Fall bezahlt werden muss.


Manche Versicherer haben inzwischen auf Pauschalbeträge umgestellt, die innerhalb einer festgelegten Hektarzahl gelten. Entscheidend ist allerdings der Gesamt-beitrag der Rechtschutzversiche-rung für den jeweiligen Betrieb! Unsere Prämientabelle gibt Ihnen hierzu einen Überblick (siehe Seite 31).


Wer Kosten sparen will, sollte einen Tarif mit Selbstbehalt wählen. Die in unserem Vergleich aufgeführten Prämien beinhalten eine Selbstbeteiligung von 150 €. Die Prämie sinkt dadurch um 15 bis 25 %. Ein höherer Selbstbehalt reduziert die Prämie weiter.


Einige Versicherer verzichten auf die Selbstbeteiligung in den Fällen, in denen der Rechtsstreit nach einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist. Andere, wie Badische, Itzehoer oder die Rechtsschutz Union, reduzieren mit jedem schadenfreien Jahr die Selbstbeteiligung, so dass diese schließlich ganz entfällt.


Der günstigste Versicherer muss nicht immer der Beste sein. Denn auch die Leistungen unterscheiden sich deutlich. So beinhaltet die Grundpolice häufig interessante Zusatzleistungen. Das gilt z. B. für CC-Streitigkeiten. Dieses Risiko ist bei einigen Gesellschaften (z. B. LVM, VGH) und Maklern inzwischen in der Grunddeckung enthalten. Andere schließen – zumindest bis zu bestimmten Versicherungssummen – sogar Nebenbetriebe und den Spezial-Strafrechtsschutz in die Grundpolice ein (z. B. Rechtsschutz Union). Dies ist beim Vergleich der Prämien zu berücksichtigen.


Welche Zusatzbausteine es noch gibt


Neben der Basisdeckung bieten die Versicherer mehrere Zusatzpakete an. Folgende sind möglich:


Der Baustein Spezial-Strafrechtsschutz weitet den Versicherungsschutz im Strafrecht auch auf den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat aus. Typische Fälle wären Vorwürfe einer Umweltstraftat, Steuerhinterziehung oder angeblicher Prämienbetrug, etwa durch fehlerhafte Flächen- oder Tierangaben. Gerade für Betriebe in der Nähe einer Wohnbebauung kann diese Erweiterung sinnvoll sein. Anzeigen wegen angeblicher Umweltstraftaten sind hier besonders häufig.


Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für Gutachten, die das Gericht nicht angeordnet hat. Häufig sind bei diesen Streitigkeiten Spezialisten nötig. Der Versicherungsschutz schließt daher auch freie Honorarvereinbarungen mit ein.


Für den Zusatzbaustein verlangen die Versicherer sehr unterschiedliche Beiträge. Während bei der Auxilia der Einschluss für einen 50 ha-Betrieb rund 32 € kostet, verlangt der teuerste Anbieter rund 308 €/Jahr. Bei einigen wenigen Versicherern ist dieser Baustein bereits in der Grunddeckung enthalten.


Mit dem Baustein Cross Compliance-Rechtsschutz können Landwirte nun auch das Risiko absichern, wegen angeblicher CC-Verstöße belangt zu werden. Die Versicherung trägt dann die Prozesskosten, die bei Verwaltungsgerichten entstehen. Die Kosten für den Baustein liegen für einen 50 ha-Betrieb zwischen 45 und 309 €. Einige Versicherer schließen die Deckung standardmäßig in ihren Basisschutz ein. Davon unberührt besteht naturgemäß die Verpflichtung, die Vorschriften von Cross Compliance einzuhalten!


Ebenfalls möglich ist der Einschluss von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Enteignungs-, Planfeststellungs- oder Flurbereinigungsverfahren.


Welche der an unserem Prämienvergleich beteiligten Versicherer welche Zusatzpakete anbieten und was diese kosten, erfahren Sie aktuell bei uns im ­Internet unter www.topagrar.com in der Rubrik Leserservice – top-Versicherungen.


Vorsicht – Kleingedrucktes!


Im Kleingedruckten der Versicherer können so manche Überraschungen lauern. Bei folgenden Punkten sollten Sie besonders aufpassen:


Der Versicherungsschutz greift oft erst drei Monate nach Abschluss der Versicherung. Dies gilt meist für das Vertrags-, Sachen-, Arbeits-, Steuer-, und Verwaltungsrecht sowie für Streitigkeiten um Wohnung und Grundstück.


Volljährige Kinder können vom Verkehrsrechtsschutz ausgeschlossen sein. Die Örag schließt volljährige Kinder sogar generell aus.


Wer im Lohn für andere tätig ist (z. B. Mähdrusch), ist dabei oft nicht versichert, auch wenn diese Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Einige Versicherer verlangen eine vorherige Anmeldung.


Neu hinzukommende Risiken (z. B. durch Flächenpacht, neuen Betriebszweig) sind meist nicht automatisch mitversichert. Die sofortige Meldung bei der Versicherung und häufig ein Zusatzbeitrag sind erforderlich.


Ist der Vertrag beendet, so haftet der Versicherer nur innerhalb einer bestimmten Frist (meist 3 Jahre) für einen Streitfall, wenn dieser in der Vertragslaufzeit ausgelöst wurde.


Lag das auslösende Ereignis vor Abschluss der Versicherung, besteht keine Deckung.


Treten innerhalb eines Jahres zwei Schadensfälle auf, so haben Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt aber auch für den Versicherungsnehmer!


Matthias Häfner

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