Frage: Mein elfjähriger Sohn will beim Ackern und in der Ernte helfen. Darf er z. B. grubbern oder mit einer Kartoffellegemaschine fahren, auf die ein Zehnjähriger die Kartoffeln einlegt?
Antwort: Nur wenn Sie sicherstellen können, dass Ihre Kinder sich und keine anderen Personen gefährden, wäre der Einsatz denkbar. Im Gegensatz zu frei zugänglichem Hofgelände sind Feldwege und Ackergrundstücke i. d. R kein öffentlicher Verkehrsraum, sodass dort kein Führerschein zum Fahren nötig ist. Allerdings unterliegen Kinder bis 14 Jahren nach dem BGB einer Aufsichtspflicht.
Bis zu diesem Alter können sie sich noch nicht voll konzentrieren, sodass ein Maschineneinsatz mit mehreren Bedienungseinrichtungen und eventuell auftretenden Störungen diese überfordern kann. Verhalten sie sich dann falsch, können sie sich und anderen Menschen schaden. Diese Schäden haben die aufsichtspflichtigen Personen zu verantworten und in schwerwiegenden Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Daher dürfen Jugendliche führerscheinfreie Kraftfahrzeuge (z. B. Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h) erst ab 15 Jahren fahren.
Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a. D., Ladbergen