Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Aus dem Heft

755 Bauern helfen sich bei BSE-Fällen gegenseitig aus

Lesezeit: 3 Minuten

Die Angst der Bauern vor BSE hat zwar nachgelassen. Aber für den betroffenen Betrieb ist ein BSE-Fall immer noch ein harter Schlag, den er nicht so leicht wegsteckt, macht Milchviehhalter Jakob Niedermaier aus Rott am Inn deutlich. Denn nach wie vor gilt in einem BSE-Fall die so genannte Kohortenkeulung. Zwar erstattet die Tierseuchenkasse den gemeinen Wert der getöteten Rinder, der tatsächliche Schaden ist aber in der Regel weitaus größer. Um betroffenen Betrieben wenigstens den finanziellen Verlust weitestgehend auszugleichen, schlossen sich auf Niedermaiers Initiative im Februar 2001 etwa 500 Milchviehhalter aus Oberbayern zu einem Privatunterstützungsverein für von BSE-Fällen betroffene Landwirte zusammen. Modell standen dabei die Brandversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die noch heute in einigen Regionen Südbayerns existieren. Mittlerweile zählt der kleine Versicherungsverein 755 Mitglieder. Bei der Versicherung auf Gegenseitigkeit gilt das Prinzip, dass Beiträge nur im Schadensfall fällig werden. Dabei kann jeder Betriebsleiter eigenverantwortlich eine von vier möglichen Beitragsklassen wählen. Die Klasse bestimmt die Höhe des Hilfsbeitrages, den das Mitglied zahlt, wenn bei einem anderen Mitglied ein Schaden auftritt. Zum anderen ergibt sich daraus automatisch die Versicherungssumme bei einem BSE-Fall im eigenen Betrieb. Derzeit gelten folgende Klassen: 1. Klasse: 60 E Beitrag, 38 910 E Versicherungssumme; 2. Klasse: 45 E Beitrag, 29 182,50 E Versicherungssumme; 3. Klasse: 30 E Beitrag, 19 455 E Versicherungssumme; 4. Klasse: 15 E Beitrag, 9 727,50 E Versicherungssumme; Der zu zahlende Beitrag hängt nicht nur von der eigenen Klasse ab, sondern auch von der des Mitgliedes, das zu entschädigen ist. So wird der volle Hilfsbeitrag nur fällig, wenn das geschädigte Mitglied in der 1. Klasse ist. Tritt ein BSE-Fall bei einem Betrieb in Beitragsklasse 2 auf, müssen nur 75 % des Beitrages gezahlt werden, bei einem Betrieb in Klasse 3 nur 50 % usw. Beispiel: Hat ein Betrieb in Klasse 3 einen BSE-Fall, muss ein Mitglied in Klasse 2 nur 50 % seines vollen Beitrages von 45 E entrichten, also 22,50 E. Vorteil, dass es keine Streitigkeiten im Schadensfall gibt, erläutert Vereinsvorsitzender Sebastian Fischer. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die Verwaltungskosten auf sehr niedrigem Niveau zu halten. Wegen der einfachen Abläufe kommt der BSE-Unterstützungsverein ohne eigenes Personal aus. Die Mitgliederverwaltung und Geschäftsführung wurde gegen ein geringes Entgelt an die Ein- und Verkaufsgemeinschaft Freie Bauern Pfaffing ausgelagert. Die laufenden Kosten betragen derzeit weniger als 1 E pro Mitglied/Jahr. Dafür reichen die Zinsen des Kapitalgrundstockes des Vereines aus, der sich aus der einmaligen Beitrittsgebühr von 20 E pro Mitglied angesammelt hat. Von diesem Kapitalstock wurde auch die Rechtsberatung für die Vereinsgründung beglichen. Folge: Die Hilfsbeiträge, die im Schadensfall von den Mitgliedern abgebucht werden, kommen bis auf die Versicherungssteuer von 16 % ausschließlich dem geschädigten Landwirt zugute. Dieser muss den Schaden der Geschäftsstelle melden. Abgebucht und ausbezahlt wird aber erst dann, wenn der BSE-Fall durch den Amtstierarzt bestätigt wurde. Der Name des Geschädigten ist nur der Vorstandschaft bekannt, bleibt aber ansonsten anonym. Bisher traten bei den Mitgliedsbetrieben des Versicherungsvereines bereits zwei BSE-Fälle auf, einer davon im Herbst 2003. Seitdem verzeichnet der Verein einen weiteren Mitgliederzuwachs. Am liebsten sähen es die Verantwortlichen des Unterstützungsvereines aber, wenn der Verein gar nicht mehr notwendig wäre. Deshalb lautet die wichtigste Forderung der Milchviehhalter aus Oberbayern, von der Kohortenkeulung auf die Einzeltierkeulung umzustellen. Was in einem solchen Fall passieren würde, erläutert Vorstandsmitglied Josef Hanslmeier: Wenn die Basis für die Entschädigung wegfällt, lösen wir den Verein wieder auf und zahlen die Einstandsgelder aus. K. Dorsch

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.