Ï Für alle Milchquoten, die den Betrieben 1984 unentgeltlich zugeteilt wurden, will die Finanzverwaltung rückwirkend einen pauschalen Buchwert von bundeseinheitlich 80 Pf/kg ansetzen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Bisher hatte sich der Fiskus stets geweigert, für die unentgeltlich zugeteilten Milchquoten überhaupt einen Buchwert anzusetzen. Die Erlöse aus dem Verkauf solcher Milchquoten mussten deshalb voll versteuert werden. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch mehrfach, dass auch für die Milchquote ein Buchwert anzusetzen ist, der aus dem Buchwert des Grund und Bodens abzuspalten ist. Dem folgt jetzt der Fiskus mit dem Vorschlag eines pauschalen Buchwertes von 80 Pf/kg (= 40,9 Cent/kg). Dieser würde auch rückwirkend für alle Milchquoten-Verkäufe gelten, die per Einspruch offengehalten wurden, also noch nicht rechtskräftig veranlagt sind. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass die 80 Pf bundesweit festgeschrieben werden, die Milcherzeuger also keine Chance erhalten sollen, individuell einen höheren Buchwert nachzuweisen. Außerdem sollen alle Milcherzeuger, die 1984 eine entsprechende Quote erhalten haben, steuerlich neu unter die Lupe genommen werden. Denn wegen des abgespaltenen Buchwertes der Milchquote müssten hier nach dem Willen der Finanzverwaltung sämtliche Buchwerte für den Grund und Boden neu ermittelt und in den Bilanzen korrigiert werden sogar in den Fällen, in denen seither weder Flächen noch Milchquoten tatsächlich verkauft wurden. Dabei könnte es passieren, dass einzelne MilchquotenVerkäufer rückwirkend nicht mehr vom pauschalen Buchwert (80 Pf/kg) profitieren, aber trotzdem eine Herabsetzung der Buchwerte ihres Grund und Bodens hinnehmen müssten. Das ist nicht akzeptabel, so DBV-Steuerexperte Ralf Stephany. Die Vorschläge der Finanzverwaltung sind in vielen Punkten übermäßig kompliziert und bürokratisch. Beweis: Das geplante Einführungsschreiben zur MilchquotenBesteuerung soll angeblich rund 25 Seiten umfassen! In den nächsten Monaten gibt es also noch genug Diskussionsbedarf. Experten rechnen damit, dass die Richtlinien frühestens im Herbst 2002 veröffentlicht werden. Bis dahin müssen sich Milchquoten-Verkäufer also noch gedulden, bis einigermaßen Klarheit in der BuchwertFrage besteht. -hgt-
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