Wenn beim Absatzfonds mit seinen Töchtern CMA und ZMP nach Ende aller Rechtsstreitigkeiten noch Vermögen vorhanden ist, soll dieses der Bund bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) vor.
Die Bauernverbände lehnen den Entwurf ab. „Das sind Bauerngelder“, macht DBV-Präsident Gerd Sonnleitner (62) deutlich. „Damit dürfen keine Haushaltslöcher gestopft werden.“ Sonnleitner kann sich vorstellen, die Mittel für die Verbraucheraufklärung oder für Informationsmaßnahmen über die moderne Landwirtschaft zu nutzen. Rechtlich steht dem nach Ansicht des DBV im Interesse der abgabepflichtigen Bauern nichts im Wege. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es in der Tat, „die Verwendung eines etwaigen Überschusses zugunsten der Land- und Ernährungswirtschaft ist rechtlich nicht geboten“. Mit anderen Worten: Sie ist durchaus zulässig.
Die Zweckbindung ist für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) aber nur ein Notnagel. Sie will die Restmittel lieber zusammen mit den EU-Flächenprämien an die Bauern auszahlen. Verboten wäre das nicht, würde aber einen enormen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
Wie Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (45, CSU) jetzt entscheidet und wann der Gesetzentwurf in den Bundestag kommt, ist gegenwärtig noch offen.
Fakt ist: Heute kann keiner sagen, ob am Ende überhaupt Geld zu verteilen sein wird. Seriöse Zahlen gibt es nicht. Die einen behaupten, es werde kaum etwas übrig bleiben. Andere gehen dagegen von zweistelligen Millionenbeträgen aus. Auf schnelles Geld braucht sowieso niemand zu hoffen. Die laufenden Gerichtsverfahren werden noch Jahre dauern.