Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Aus dem Heft

Achten Sie besonders auf das Kleingedruckte

Lesezeit: 2 Minuten

Wer Berufsunfähigkeits-Rente beantragt, weiß nur noch selten was er im Versicherungsvertrag unterschrieben hat. Für die Rentenzahlung kann das jedoch entscheidend sein. Die wichtigsten Klauseln:


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Prognosezeitraum: Der Zeitraum, für den ein Arzt die Berufsunfähigkeit prognostizieren muss, beträgt in neueren Verträgen mindestens sechs Monate, in alten Verträgen (bis in die 90er Jahre) sind es praktisch drei Jahre. Für unklare Prognosen gilt zusätzlich: Wenn die Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate vorliegt, ist die Versicherung verpflichtet, Berufsunfähigkeits-Rente zu zahlen.
  • Rentenschwelle: In der Regel zahlt die Versicherung ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %. Je nach Vertrag ist aber auch eine höhere oder niedrigere Rentenschwelle möglich.
  • Zahlungsbeginn: Bei neueren Verträgen zahlen die Versicherungen rückwirkend bis zu drei Jahre vor Antragstellung, falls schon eine Berufsunfähigkeit vorlag. Bei älteren Verträgen leistet die Versicherung frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Verweisung: Abstrakte Verweisungen in älteren Verträgen können zu Problemen führen. Denn dann kann der Versicherer den Landwirt trotz Berufsunfähigkeit auf die Ausübung einer anderen beruflichen Tätigkeit verweisen.
  • Arztanordnungsklausel: Danach ist die Versicherung – grob gesagt – nur leistungspflichtig, wenn der Versicherte die ärztliche Anordnungen befolgt hat. Bei der Auslegung der Klausel gibt es aber durchaus Spielraum.
  • Risikoausschlüsse: Haben Landwirte bei Vertragsabschluss einem Risikoausschluss z. B. für Rückenleiden oder Knieprobleme zugestimmt, ist das problematisch: Sie bekommen keine BU-Rente, wenn eine Berufsunfähigkeit auf die ausgeschlossenen Beeinträchtigungen zurückgeht.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.