Stellen Sie alle Investitionen und Ausgaben im Betrieb auf den Prüfstand. Viele Betriebe haben im Wirtschaftsjahr 2013/2014 aber einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet. Wenn Sie nun eine Investition verschieben, für die Sie aber bereits den IAB in Anspruch genommen haben, müssen Sie möglicherweise nachträglich den Gewinn aus 2013/2014 wieder erhöhen und Steuern nachzahlen. Sprechen Sie daher auch mit Ihrem Steuerberater darüber. Mehr dazu lesen Sie auch auf der Seite 34 hier im Heft.
Woran auch die wenigsten denken: In guten Zeiten wurden in der Vergangenheit häufig Lebens- oder Rentenversicherungen mit dynamischer Anpassung von Leistungen und Beiträgen abgeschlossen, deren Beträge in schwierigen Zeiten kaum aufzubringen sind. Um die Zahlungsfähigkeit nicht zusätzlich zu belasten, ist eine Beitragsfreistellung oft ohne finanzielle Einbußen für ein oder mehrere Jahre möglich. Wichtige Bausteine, wie die Absicherung bei Berufsunfähigkeit, sollten Sie nicht aussetzen.