Rein theoretisch zählt Borreliose zu den anerkannten Berufskrankheiten von Land- und Forstwirten – die Anerkennung durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (BG) ist aber oft sehr schwierig. Diese Erfahrung machte auch ein bayerischer Forstwirt, der unter Herzproblemen mit Vorhofflimmern litt. Seine Ärzte führten die Beschwerden auf eine fortgeschrittene Borreliose zurück. Doch die BG erkannte das Krankheitsbild nicht als Berufskrankheit an. Der Forstwirt klagte, doch nichts half: Letztendlich erteilte ihm das Bundessozialgericht eine endgültige Abfuhr.
Für die Anerkennung einer Borreliose als Berufskrankheit müssten eindeutig auf Borreliose hinweisende Blutwerte und eine körperliche Funktionsbeeinträchtigung vorliegen, die direkt auf die Borrelio-seinfektion zurückzuführen sei. Dies sei hier nicht der Fall, so die Richter (Az.: B 2 U 17/15 R).