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Antragsfrist: 15. Mai bleibt

Lesezeit: 1 Minuten

Bund und Länder wollen nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Antragsfrist für die EU-Betriebsprämien vom 15. Mai auf den 15. Juni zu verschieben. Das gefährde die rechtzeitige Durchführung der notwendigen Kontrollen und verzögere dadurch eventuell die pünktliche Auszahlung der EU-Prämien am Jahresende. Trotz des komplizierten Greenings seien die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Antragstellung erfüllt, heißt es im Beschluss der Agrarministerkonferenz.


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Diese Einschätzung teilen die Bauern. Bei einer Umfrage auf top agrar online sprachen sich zwei Drittel der knapp 1800 Teilnehmer gegen die Verschiebung der Antragsfrist aus. Ihnen ist die pünktliche Auszahlung wichtiger. Nur 21 % waren für die Verschiebung, weil sie damit Fehler im Antrag vermeiden können, so hoffen sie. Der Rest hatte keine zeitlichen Vorlieben.

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