Verträge, die zum Lebensbedarf gehören, können beide Ehepartner wirksam kündigen – unabhängig davon, welcher der beiden sie abgeschlossen hat.
Das entschied der Bundesgerichtshof im Fall einer laufenden Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug. Übertragbar sein kann das Urteil aber auch auf andere Versicherungen oder Verträge über Strom, Wasser, Telefon (Az.: XII ZR 94/17).