Auch die Superabgabe für 2013/14 könnte nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Dirk Schuhmacher noch angreifbar sein. Hier könne man argumentieren, dass die einzelstaatliche Quote in Deutschland im Milchwirtschaftsjahr 2013/14 angesichts der guten Lage auf dem Milchmarkt zu gering festgesetzt wurde. Wie weit die Verpflichtung des Rates zur Anpassung der Quoten nach der Marktlage reicht, habe der EuGH aber noch nicht entschieden.
Wer gegen die Superabgabe 2013/14 vorgehen will, muss schnell Einspruch einlegen, denn die Frist von einem Jahr nach Zugang der Abgabenrechnung endet bald. Auch hier ist ein langer Klageweg zu erwarten.