- Ab August können Landwirte, die eine Fachschule besuchen, von den Verbesserungen des Meister- bzw. jetzt Aufstiegs-BAföGs profitieren. Bernadette Wewer, Landwirtschaftskammer NRW, erklärt wichtige Änderungen im „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“:
- Die monatliche Unterhaltsförderung wird zukünftig zu 100% statt bislang 50% als Zuschuss gezahlt. Dieser beträgt für alleinstehende Fachschüler bis zu 892 € pro Monat. Anders als beim Schüler-BAföG bleibt das Elterneinkommen unberücksichtigt. Für Fachschüler ist daher jetzt meist das Aufstiegs-BAföG die erste Wahl.
- Das Darlehen, das Teilnehmer einer Aufstiegsmaßnahme für Lehrgangs- und Prüfungskosten beanspruchen können, wird bei Bestehen der Prüfung auf Antrag zu 50% erlassen. Bei Betriebsgründung bzw. -übernahme wird Geförderten auf Antrag das Restdarlehen unter vereinfachten Voraussetzungen in voller Höhe erlassen. Das gilt auch für Betriebsnachfolger.
- Je nach Einzelfall können Fortbildungswillige sich bis zu drei berufliche Aufstiegsfortbildungen fördern lassen.
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