Auf unserer Wiese ist kurz vor dem Schnitt ein Ballon gelandet. Durch die Landung und den Abtransport hat die Truppe großflächig den Aufwuchs niedergemacht. Als ich mich bei der Ballonführerin beschwerte, fuhr sie mich nur forsch an, dass ich das laut Luftfahrtverkehrsgesetz zu akzeptieren hätte. Stimmt das?
Zwar darf der Ballon tatsächlich ohne Ihre Erlaubnis auf Ihrem Grund landen und abtransportiert werden. Ballonführer haften aber für entstandene Flurschäden und müssen dafür sogar eine Haftpflichtversicherung – ähnlich wie bei Kfz – unterhalten. Sie sind auch verpflichtet, Grundstückseigentümern ihre Personalien sowie das Kennzeichen des Ballons zu nennen. Die Ballonführerin muss Ihnen also den durch Landung und Abtransport entstandenen Flurschaden ausgleichen.
Das gilt auch bei Überflugschäden, wenn z. B. Weidetiere in Panik geraten. Wir raten Ihnen, sich beim Luftfahrtbundesamt über das Fehlverhalten der Ballonführerin zu beschweren.