Ï Beim Sturz vom Pferd erlitt der Reiter einen schweren Bandscheibenschaden. Die private Unfallversicherung wollte jedoch nicht zahlen. Begründung: Die Schädigung der Bandscheiben könne auch durch Verschleiß bedingt sein. Damit kam sie beim Oberlandesgericht Koblenz nicht durch. Es habe sich um einen typischen Reitunfall gehandelt, bei dem zeitnah sowohl Ischiasbeschwerden als auch ein Knochenmarködem festgestellt wurden. Insofern könne es als erwiesen angesehen werden, dass der Reitunfall den Bandscheibenschaden verursacht habe. Den Gegenbeweis hätte die Versicherung nur führen können, wenn sie konkrete Feststellungen zu Vorschädigungen der Bandscheibe vorgelegt hätte. Der Hinweis auf allgemeine Erfahrungen zum degenerativen Verschleiß bei Bandscheiben reiche jedenfalls nicht aus (AZ: 10 U 729/99).
${intro}