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Bankbürgschaft und Co.

Lesezeit: 2 Minuten

1. Eigentumsvorbehalt: Mit der Zusage des Eigentumsvorbehalts sichert der Viehhändler bzw. das Schlachtunternehmen dem Landwirt zu, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung in dessen Eigentum bleibt. Dieser so genannte einfache Eigentumsvorbehalt reicht allerdings nur aus, wenn die Ware ihren Charakter nicht verändert. Leider werden aber Ferkel zu Mastschweinen und Kälber zu Rindern bzw. Bullen. Außerdem werden die Tiere oft umgehend weiterverkauft bzw. -verarbeitet. In diesen Fällen hilft der einfache Eigentumsvorbehalt nicht mehr weiter. Deshalb sollte im Vieh- und Fleischgeschäft grundsätzlich der verlängerte Eigentumsvorbehalt vereinbart werden. Dieser sichert dem Landwirt zumindest theoretisch seine Eigentumsrechte bis hin zu Verarbeitungs- oder Fertigprodukten. In der Praxis gilt jedoch: Je weiter das Fleisch verarbeitet ist, desto schwieriger wird es, die Eigentumsrechte geltend zu machen. Denn der direkte Herkunftsnachweis zwischen den gelieferten Schlachttieren und den daraus resultierenden Teilstücken wird mit zunehmender Verarbeitung immer schwieriger. 2. Bankbürgschaft: Mit einer Bankbürgschaft gewährt der Abnehmer dem Lieferanten eine Bürgschaft seiner Hausbank. Die Bürgschaft geht über eine bestimmte Summe, z. B. in Höhe der durchschnittlich ausstehenden Forderungen, und läuft über einen befristeten Zeitraum von z. B. einem Jahr; viele gelten auch unbefristet. Dabei steht dann die Hausbank des Abnehmers für die Bezahlung der Forderungen ein. Bei Ausfällen kann der Lieferant die Bank ohne lange gerichtliche Auseinandersetzung sofort in Anspruch nehmen. 3. Kreditversicherung: Eine Kredit- oder Forderungsausfallversicherung schützt den Verkäufer als Versicherungsnehmer gegen mögliche Zahlungsausfälle seiner Abnehmer: Wenn ein versicherter Abnehmer nicht mehr zahlungsfähig ist, zahlt die Versicherung die ausstehende Forderung. Solche Versicherungen kosten zur Zeit im Einzelfall mindestens 15 000 E Jahresprämie. Deshalb kommt dieser Versicherungsschutz in erster Linie für Erzeugergemeinschaften oder Viehhändler in Frage, nicht für einzelne Landwirte. Versicherungsschutz gibt es allerdings nur für Abnehmer, deren Bonität von der Versicherung positiv bewertet wird. Aufgrund der Krise in der Vieh- und Fleischbranche und der verschärften Prüfungskriterien nach Basel II fällt die Bonitätsprüfung allerdings immer häufiger negativ aus. Zahlreiche Schlacht- und Viehhandelsunternehmen werden deshalb überhaupt nicht mehr bzw. nicht mehr mit der gewünschten Deckungssumme versichert. Oftmals werden sogar die schon gegebenen Deckungssummen für einzelne Unternehmen reduziert oder auf Null gefahren.

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