Der Frust bei den Landeigentümern über zu geringe Entschädigungen und die Einschnitte in ihre Eigentumsrechte war einfach zu groß: Anfang Juni beschloß der Deutsche Bauernverband (DBV), mit den Netzbetreibern keine Rahmenvereinbarungen zu Entschädigung mehr auszuhandeln (siehe auch Seite 3).
Der Ausstieg ist ein herber Schlag für die Netzbetreiber. Seit Jahrzehnten sorgen Rahmenvereinbarungen für mehr Akzeptanz des Leitungsbaus vor Ort und beschleunigen die Abwicklung. Nun müssen die Netzbetreiber mit jedem Landwirt einzeln verhandeln, und nicht nur das: „Wir wollen Landwirte in Musterverfahren möglichst bis zum Bundesverfassungsgericht unterstützen“, erklärt Rechtsanwalt Jens Haarstrich vom Landvolk Niedersachsen. Ansatzpunkte seien handwerkliche Fehler im Beschleunigungsgesetz. So sei z.B. fraglich, ob man derart weitgehende Planungskompetenzen überhaupt auf Bundesebene bündeln dürfe. Oder wie es weitergeht, wenn eine Leitung in fortgeschrittenem Planungsstadium gekippt wird.
Widerstand vorprogrammiert:
Nicht ausgeschlossen, dass sich in einigen Regionen flächendeckender Widerstand gegen die neuen Stromautobahnen formiert. Vielleicht reift dann auch in der Bundesregierung die Erkenntnis, dass die Interessen der Landwirtschaft stärker berücksichtigt werden müssen. Denn weitere Zeitverzögerungen würden allen Seiten richtig weh tun: Den Netzbetreibern, wenn die Bagger am Feldrand warten müssen, und auch den Politikern, die die Energiewende schaffen wollen. Was die Entschädigung angeht, drängt der DBV auf einen Systemwechsel. Die Bauern fordern:- Zusätzlich zu bislang einmaligen auch jährliche Entschädigungen. Vorstellbar wäre die Verzinsung des Grundstückswertes. Die Zinshöhe könnte sich an der garantierten Eigenkapitalrendite für die Netzbetreiber orientieren – derzeit 9,05 %.
- Der Naturschutzausgleich für den Netzausbau darf keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen beanspruchen.
- Die Kompetenzbündelung bei der Bundesnetzagentur senkt die Akzeptanz. Die Behörden vor Ort müssen beteiligt bleiben.
- Begleitung aller Bauvorhaben durch erfahrene Gutachter: Anders als jetzt muss ein Bodensachverständiger die Arbeiten stoppen können, sobald z.B. bei Nässe bleibende Bodenschäden entstehen.
- Neben Umweltverträglichkeitsprüfungen muss es auch „Landwirtschaftsverträglichkeitsprüfungen“ geben.
- Die 5- bis 10-jährige Veränderungssperre im Trassenkorridor ist abzulehnen.