Ein Landwirt ist in der Regel dann berufsunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen (zuletzt ausgeübten) Beruf nicht mehr ausüben kann.
Es geht also nicht nur um die gesundheitlichen Probleme an sich, sondern vielmehr darum, wie sich die Probleme auf die individuelle Berufstätigkeit auswirken. Ganz klar, dass eine Tierhaarallergie einen Landwirt berufsunfähig machen kann, einen Bankangestellten eher nicht. Genauso führt z. B. eine arthrotische Erkrankung bei einem Landwirt eher zur BU als bei einem Lehrer.