Ein Landwirt ist in der Regel dann berufsunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen (zuletzt ausgeübten) Beruf nicht mehr ausüben kann.
Es geht also nicht nur um die gesundheitlichen Probleme an sich, sondern vielmehr darum, wie sich die Probleme auf die individuelle Berufstätigkeit auswirken. Ganz klar, dass eine Tierhaarallergie einen Landwirt berufsunfähig machen kann, einen Bankangestellten eher nicht. Genauso führt z. B. eine arthrotische Erkrankung bei einem Landwirt eher zur BU als bei einem Lehrer.
Krankschreibung nur Indiz.
Um BU-Rente zu beziehen, muss in der Regel eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vorliegen. Außerdem muss der Arzt die Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate prognostizieren, bei Altverträgen in der Praxis für mindestens drei Jahre. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung prüft individuell, ob eine BU vorliegt. Anders als die landläufige Meinung führt aber weder eine langandauernde Krankschreibung noch eine bestimmte Diagnose automatisch zur Berufsunfähigkeit. Das gilt auch für Schwerbehinderung, Erwerbsminderung oder Invalidität. Noch nicht einmal eine Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist gleichbedeutend mit einer BU im Sinne der privaten Berufs-unfähigkeits-Versicherung.
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