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Berufsunfähigkeit:Die große Lücke

Lesezeit: 11 Minuten

Wie steht Ihr Betrieb da, wenn Sie plötzlich ausfallen und berufs­unfähig werden? Unser Ratgeber sagt Ihnen, wie Sie diese Risiko­lücke am besten schließen können.


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Beim Aufladen von Düngersäcken spürte der 40jährige Landwirt Herbert Römer (Name geändert) plötzlich einen stechenden Schmerz im Rücken. Die Diagnose des Arztes: Bandscheibenvorfall. Die anschließende Operation verlief leider nur teilweise erfolgreich. Landwirt Römer kann heute keine schweren Arbeiten mehr verrichten, selbst das Schlepperfahren fällt ihm schwer.


Mit 47 Jahren erlitt Landwirt Reiner Scholz (Name geändert) bereits seinen zweiten Herzinfarkt. Inzwischen war der Betriebsleiter mehrfach zur Kur, trotzdem ist er körperlich kaum noch belastbar. Die Bewirtschaftung seines Betriebes musste er aufgeben.


Für den vorzeitigen Todesfall sorgen viele Betriebsleiter mit einer (Risiko-) Lebensversicherung vor. Das zweite große Risiko ist eine dauernde Berufsunfähigkeit. Auf vielen Höfen tickt dann eine finanzielle Zeitbombe. Dieses Schicksal kann auch Sie aus heiterem Himmel treffen – womöglich schon morgen.


Verfügt Ihr Betrieb in diesem Fall über ausreichende finanzielle Reserven? Wenn ja, umso besser. Wenn nicht, sollten Sie diese Lücke gezielt durch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung schließen. Wie diese funktioniert, was sie leistet, was sie kostet und worauf Sie beim Abschluss unbedingt achten müssen, erfahren Sie in unserem folgenden Ratgeber.


1. Wie groß ist das Risiko?


Die Gefahr, vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig zu werden, schwankt je nach Beruf zwischen knapp 10 % bei selbstständigen Akademikern bis über 60 % in vielen handwerklichen Berufen. Das ergab eine Analyse der Stiftung Warentest. Ähnlich die Zahlen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger. Danach scheidet etwa jeder vierte Landwirt und jede vierte mitversicherte Familienarbeitskraft vorzeitig wegen Erwerbsunfähigkeit aus dem Arbeitsleben aus. Dabei sind die Fälle von Berufsunfähigkeit gar nicht erfasst. Das bedeutet, dass diese Fallzahlen noch deutlich höher sind.


Was die wenigsten wissen: Nur etwa 10 % der Berufsunfähigkeiten sind auf Unfälle zurückzuführen. Die übrigen 90 % resultieren aus den verschiedensten Krankheiten. An erster Stelle stehen Knochen- und Wirbelsäulenleiden, gefolgt von Herz-Kreislauf-Problemen, Allergien und psychischen Erkrankungen.


Das Problem: Zwar haben viele Landwirte relativ hohe Unfallversicherungen abgeschlossen. Das Risiko, durch eine schwere Krankheit berufsunfähig zu werden, ist damit aber in keiner Weise abgedeckt. Die Erkenntnis, dass eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung in den meisten Fällen sinnvoll ist, setzt sich nur sehr zögernd durch. Dabei spielt sicherlich auch eine Rolle, dass die Vertreter diese Versicherungsform weniger propagieren. Sie verkaufen lieber Unfall- und Lebensversicherungen.


2. Reicht der gesetz­liche Schutz?


Klare Antwort: Nein! Über die Berufsgenossenschaft sind nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert. Die Höchstrente liegt derzeit bei etwa 900 €/Monat. Das reicht als alleiniger Schutz nicht aus. Wird die Berufsunfähigkeit durch sonstige Unfälle oder Krankheiten ausgelöst, besteht überhaupt kein Schutz durch die Berufsgenossenschaft.


Wohl aber durch die landwirtschaft­liche Alterskasse – in Form der Erwerbsminderungsrente. Hier spielt es keine Rolle, wodurch die Erwerbsminderung ausgelöst wird. Jedoch reicht die Rentenhöhe für eine volle Absicherung bei Weitem nicht aus. Selbst nach 40 Beitragsjahren als Unternehmer können Sie derzeit maximal mit einer Erwerbsminderungsrente von etwa 500 €/Monat rechnen. Davon müssen Sie dann noch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von ca. 40 €/Monat bestreiten.


Hinzu kommt, dass die Hürden für eine Erwerbsminderungs-Rente relativ hoch sind. Um sie zu erhalten, müssen Sie unmittelbar vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Beitragsjahre (davon drei Pflichtjahre) in der Alterskasse vorweisen können. Außerdem muss der Betrieb für mindestens 9 Jahre abgegeben werden.


Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie außerdem nur dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden oder weniger täglich zu arbeiten. Die Rente wird um 50 % gekürzt, wenn Sie noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten können.


Fazit: Der gesetzliche Schutz reicht nicht aus. Haben Sie sich von der Alterskasse befreien lassen oder noch keine fünf Jahre eingezahlt, klafft erst recht eine große Lücke in Ihrer Risikovorsorge. Umso wichtiger ist es, diese durch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung zu schließen.


3. Wie hoch muss die Rente sein?


Die größte finanzielle Lücke droht Ihrem Betrieb, wenn Sie entweder durch eine schwere Krankheit oder durch einen nicht versicherten privaten Unfall berufsunfähig werden, aber noch nicht die Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen. Denn dann bekommen Sie weder eine Leistung von der Berufsgenossenschaft noch von der landwirtschaftlichen Alterskasse.


Die privat versicherte Berufsunfähigkeits-Rente sollte so hoch sein, dass sie diese Lücke möglichst weitgehend schließt. Die wichtigsten Ziele beim Abschluss müssen deshalb sein:


  • Die Absicherung des Lebensunterhaltes der Familie, wenn Sie als Betriebsleiter und damit als „Hauptverdiener“ langfristig ausfallen.
  • Fortführung und Erhaltung des Betriebes, bis der Hofnachfolger seine Ausbildung beendet hat und das Ruder übernehmen kann.


Die richtige Rentenhöhe für Ihren Betrieb können Sie nur durch eine gründliche Risikoanalyse ermitteln. Darin müssen viele Faktoren einfließen, wie z. B. die Höhe des Einkommens bzw. Gewinns, die Höhe der Fremdkapitalbelastung, die privaten Ausgaben und die Altenteilsverpflichtungen. Kalkulieren Sie außerdem die voraussichtliche Höhe der Fremdlöhne, wenn der Betrieb mit einer Ersatzkraft weiter bewirtschaftet werden muss.


Gegenrechnen können Sie vorhandene außerlandwirtschaftliche Einnahmen, z. B. durch eine Berufstätigkeit der Ehefrau, oder Vermögenswerte, die im Notfall zur Deckung des Lebensunterhalts herangezogen werden können.


Unsere Erfahrungen aus der Beratung zeigen: In Vollerwerbsbetrieben liegt der Absicherungsbedarf selten unter 1 000 €/Monat. In wachsenden Betrieben mit höheren Verbindlichkeiten steigt die sinnvolle BU-Rentenhöhe auch schnell auf 1 500 bis 2 000 €/Monat an.


Um die Kosten überschaubar zu halten, können Sie stufenweise vorgehen. In jungen Jahren reichen häufig BU-Renten von 500 bis 1 000 €/Monat aus. Dann sollten Sie aber unbedingt eine Nachversicherungsgarantie mitvereinbaren, damit Sie später ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU-Renten nach der Hofübernahme bzw. Gründung der Familie auf 1 000 €, 1 500 € oder 2 000 € pro Monat aufstocken können. Vorsicht – einige Gesellschaften begrenzen die Anpassung auf einen bestimmte Prozentsatz der ursprünglich vereinbarten Rentenhöhe. Klären Sie diese Frage unbedingt vor der Unterschrift – nachher ist es zu spät.


Ein Hinweis, wenn Sie eine deutlich höhere BU-Rente (über 2 000 €) versichern wollen: Schließen Sie dann eventuell besser zwei getrennte Policen bei verschiedenen Gesellschaften ab. Denn je höher die vereinbarte Rente, desto kritischer prüfen manche Versicherer offenbar im Ernstfall, ob, ab wann und in welcher Höhe sie tatsächlich zahlen (müssen).


4. Wie teuer, wann einsteigen?


Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung ist nicht billig! Für 1 000 € BU-Rente zahlt ein 20-jähriger Landwirt bei einer Gesellschaft, die gute Bedingungen bietet, bei einer Laufzeit von 40 Jahren etwa 40 bis 60 €/Monat. Bei einer Laufzeit von 45 Jahren und einem Endalter von 65 Jahren steigt der Beitrag schnell auf 80 bis 100 €/Monat. Sollen 2 000 € Rente versichert werden, sind bei einer Laufzeit von 45 Jahren schnell 150 bis 200 € netto fällig.


Bleibt die Frage nach dem richtigen Eintrittsalter. Für die meisten jungen Landwirte ist es sinnvoll, die private BU-Versicherung bei Berufsantritt abzuschließen, spätestens bei der Hofübernahme. Aber auch mit 35 oder 40 Jahren ist es noch nicht zu spät – vorausgesetzt, Sie sind gesundheitlich fit und überspringen die rech­ten hohen Hürden der Gesundheitsprüfung.


Wie sich die Beiträge je nach Eintrittsalter entwickeln, zeigen wir beispielhaft am Tarif einer Direktversicherung. Versichert wird eine BU-Rente in Höhe von 1 000 €/Monat, die bis zum 60. Lebensjahr laufen soll. Dann ergeben sich nach heutigem Stand folgende Beitragsunterschiede, wobei spätere Anpassungen bzw. Erhöhungen nicht berücksichtigt sind:


  • Beginn der Versicherung mit 17 Jahren als Auszubildender: Dieser zahlt vom 1. bis 5. Jahr einen jährlichen Beitrag von 262 €, vom 6. bis 10. Jahr 411 € und ab dem 11. Jahr bis zum Ende 561 €/Jahr.


Summe: 21 878 €.


  • Beginn als junger Landwirt mit 20 Jahren: 1. bis 5. Jahr = 278 €, 6. bis 10. Jahr 435 €, ab dem 11. Jahr bis zum Ablauf 593 €/Jahr.


Summe: 21 355 €


  • Beginn als 30jähriger Landwirt:


30 x 607 €/Jahr = 18 210 €.


  • Einstieg als 40jähriger Landwirt:


20 x 761 € = 15 220 €.


Das Fazit: Der gesamte Beitragsaufwand ist bei einem Einstieg mit 17 Jahren nicht höher als mit 20 Jahren, aber sicherer. Ein Abschluss der Versicherung mit 30 Jahren ist noch nicht zu spät, falls man noch gesund ist. Der gesamte Beitragsaufwand über die Laufzeit sinkt sogar. Auch ein Einstieg mit 40 Jahren ist noch bezahlbar, falls man noch gesund ist.


Und hier liegt das entscheidende Risiko: Je länger Sie mit dem Abschluss warten, desto größer wird die Gefahr, dass Sie entweder Beitragszuschläge bezahlen müssen, weil schon gesundheitliche Einschränkungen vorliegen (z. B. Bandscheibenprobleme), oder die Versicherung Sie sogar komplett ablehnt. Dann bleiben Ihnen leider nur noch schlechtere Alternativen (siehe Seite 57).


Einige Versicherer werben inzwischen mit sehr günstigen BU-Tarifen für Schüler oder Azubis. Darin sind dann noch keine Prämienzuschläge z. B. für das Risiko des Berufs Landwirt einkalkuliert. Doch Vorsicht: Lassen Sie sich in diesem Fall vom Versicherer die Höhe der Prämien in späteren Jahren genau vorrechnen. Denn viele dieser Tarife sehen vor, dass nach 3, 5 oder 10 Jahren die Beiträge mehr oder weniger deutlich steigen. Bei einigen Gesellschaften wird beides angeboten: Tarife mit steigenden Beiträgen und mit konstanten Beiträgen von Anfang an. Die steigenden Tarife sind häufig unter dem Strich teurer als die konstanten Tarife.


5. Welche Laufzeit wählen?


Die richtige Versicherungsdauer hängt davon ab, wie lange das finanzielle Risiko in Ihrem Betrieb besteht. Die meisten BU-Versicherungen werden bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen. Das heißt: Wird der Versicherte vorher berufsunfähig, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Dann endet die Zahlung.


Häufig ist der BU-Schutz ab dem 60. Lebensjahr nicht mehr existenziell, da entweder der Hofnachfolger einsteigt oder der Betrieb bei fehlendem Hofnachfolger verpachtet werden kann.


Falls der Hofnachfolger noch jung ist oder beträchtliche Darlehen auf dem Betrieb lasten, kann auch eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr sinnvoll sein. Sollte sich dann im Laufe der Zeit herausstellen, dass eine kürzere Absicherung doch genügt, können Sie die Laufzeit nachträglich verkürzen oder den Vertrag jederzeit kündigen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass eine Absicherung der Berufsunfähigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus in der Regel die Beiträge um immerhin 30 bis 40 % verteuert!


6. Welche Klauseln sind wichtig?


Eine Versicherung mit günstigen Prämien nutzt Ihnen wenig, wenn sie dafür schlechte Vertragsbedingungen bietet. Folgende Eckpunkte sind besonders wichtig bei der Vertragsgestaltung – auf sie sollten Sie nicht verzichten:


  • Rentenschwelle: Die Gesellschaft sichert Ihnen zu, dass die volle BU-Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit gezahlt wird.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer kann seine Leistungspflicht nicht verweigern, wenn Sie z.B. neben dem ausgeübten Beruf als Landwirt noch einen anderen Beruf erlernt haben, den sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit theoretisch noch ausüben könnten.
  • Prognosezeitraum 6 Monate: Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn ein Arzt Sie für voraussichtlich 6 Monate prognostiziert.
  • Verzicht auf Arztanordnungsklausel: Das bedeutet: Die Versicherung verpflichtet sich, auch dann zu zahlen, wenn Sie im Einzelfall ärztliche Anordnungen nicht befolgt haben.
  • Rückwirkende Rentenzahlung: In diesem Fall leistet die Versicherung auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit länger als 3 Monate nach ihrem Eintritt gemeldet wurde.
  • Nachversicherungsgarantie: In bestimmten Lebenssituationen, wie z. B. Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes (Existenzgründung), Heirat oder Geburt eines Kindes, kann die vereinbarte BU-Rente im bestehenden Vertrag erhöht werden – zwar gegen einen höheren Beitrag, aber ohne erneute Gesundheitsprüfung.


7. Ist Dynamik sinnvoll?


Die Berufsunfähigkeits-Versicherung können Sie „solo“ abschließen, aber auch in Kombination mit einer Lebensversicherung. In der Regel ist ein eigenständiger Vertrag sinnvoll. Wenn Sie zur Absicherung von Investitionen bzw. Krediten ohnehin eine Risiko-Lebensversicherung benötigen, können Sei den BU-Schutz auch damit kombinieren, soweit die benötigten Laufzeiten zusammenpassen.


Nicht zu empfehlen ist die Kombination des BU-Schutzes mit einer Kapital-Lebensversicherung. Die BU-Rente ist ein reiner Risikoschutz, die Kapital-Lebensversicherung dagegen in erster Linie ein langfristiger Sparvorgang zur Vermögensbildung und Altersvorsorge. Beides sollte klar getrennt werden. Auch von einer Kombination der BU-Rente mit sogenannten Fondsversicherungen ist abzuraten. Diese sind mit hohen Verwaltungsgebühren verbunden und unterliegen Schwankungen in der Wertentwicklung. Deshalb können sichere Renten im Falle der Berufsunfähigkeit nicht garantiert werden.


Wichtig: Wenn Sie eine ausreichend hohe BU-Rente versichern und sich bei Vertragsabschluss die schon erwähnte Nachversicherungsgarantie geben lassen, können Sie auf die Dynamik-Klausel verzichten, die von den Gesellschaften gerne propagiert wird. Sie führt dazu, dass die Leistungen, aber auch die Beiträge von Zeit zu Zeit (nach oben) angepasst werden. Eine Dynamik ist aber mit hohen Verwaltungsgebühren verbunden und verteuert die Versicherung unnötig.


Fazit: Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist kein 08/15-Schutz. Sie sollte individuell auf Ihren Betrieb und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Holen Sie unbedingt mehrere Angebote ein. Bis zur Unterschrift gilt es mehrere Hürden zu überwinden, wie der folgende Beitrag zeigt.

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