Wer eine Ausbildung beginnt, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Diese sollte in jungen Jahren abgeschlossen werden, weil dann in der Regel noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist nur die zweite Wahl, da nur 10 % der Berufsunfähigkeiten auf einen Unfall zurückgehen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist meist nicht notwendig, da die Azubis in der Erstausbildung noch über die Eltern versichert sind. Und um die private Altersvorsorge können sich die Azubis auch noch ein paar Jahre später kümmern.
Die BU-Versicherung sollten die Auszubildenden als eigenständigen Vertrag oder in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung abschließen. Die Laufzeit der BU-Versicherung sollten sie mindestens bis zum 60. Lebensjahr und die Höhe der BU-Rente auf 700 bis 1000 € pro Monat als Einstieg festsetzten. Ab 50% Berufsunfähigkeit sollte die volle BU-Rente vereinbart werden. Der Vertrag sollte auch keinen „abstrakten Verweis“ enthalten, damit die Versicherung den Kunden nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann.
Sinnvoll ist die Vereinbarung einer Sechs-Monats-Prognose: Die BU wird anerkannt, wenn der Arzt sie für „voraussichtlich sechs Monate“ prognostiziert.
Wünschenswert ist außerdem eine Nachversicherungsgarantie, um die BU-Rente bei Bedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen zu können.
Holen Sie Angebote von mehreren Gesellschaften ein. Verschweigen Sie dabei keine Erkrankungen, ansonsten kann der Versicherer im Ernstfall vom Vertrag zurücktreten.
Achten Sie bei Starterpaketen darauf, dass die Prämie nach zehn Jahren oft deutlich angehoben wird. Damit zahlen Sie über die Gesamtlaufzeit u.U. mehr Prämie als bei Angeboten mit konstanter Prämie.
Burkhard Fry, LWK NRW