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Betrieb weg, Rente weg

Lesezeit: 3 Minuten

Wie einem gesundheitlich angeschlagenen Landwirt die Erwerbsminderungsrente erst bewilligt und dann wieder entzogen wurde.


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Wie gut, dass es für Landwirte mit schweren Gesundheitsproblemen die Erwerbsminderungsrente von der Alterskasse gibt. Das dachte auch Heinz-Josef Weckendorf, der seit Jahren unter massiven Rückenbeschwerden leidet. Nach einem Krankenhausaufenthalt wird ihm klar: So geht es nicht mehr weiter!


Schweren Herzens beantragt er bei der Alterskasse eine Erwerbsminderungsrente. Diese beauftragt einen Gutachter, der Weckendorf untersucht. Ergebnis: Die härtere Arbeit in der Landwirtschaft ist für ihn nicht mehr zumutbar. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt könne er dagegen noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten, allerdings nur mit betriebsunüblichen Arbeitspausen. Im Klartext: Eine passende Stelle dieser Art wäre kaum zu finden. Daraufhin spricht ihm die Alterskasse 2004 eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente „in Abhängigkeit von der Arbeitsmarktlage“ zu – gut 300 € monatlich. Auch die private Berufs­un­fähig­keits­versicherung bewilligt dem damals 52-jährigen Landwirt aus dem Münsterland eine dauerhafte Rente.


Einziger Wermutstropfen: Damit die Alterskassen-Rente fließen kann, muss Weckendorf u.a. seinen landwirtschaftlichen Betrieb abgeben. Seine Ehefrau darf ihn nicht übernehmen.


Rolle rückwärts:

Nach zwei Jahren Rentenzahlung beginnt im März 2006 der Nervenkrieg. Die Alterskasse meldet sich. Sie will überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente weiterhin vorliegen. Weckendorf geht es eher schlechter. Auch die beauftragten Gutachter stellen keine Gesundheitsverbesserung fest. Trotzdem kommen sie zu dem Ergebnis, er könne jetzt wieder mehr als 6 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Die Folge: Die Alterskasse entzieht Weckendorf, wie es das Gesetz in solchen Fällen vorsieht, den Rentenanspruch.


Der Landwirt fällt aus allen Wolken. Er legt Widerspruch gegen die Entscheidung ein, daraufhin lässt die Alterskasse zwei weitere Gutachten erstellen. Ergebnis: Weckendorf leide jetzt zwar an weiteren Krankheiten, leichtere körperliche Tätigkeiten von 6 Stunden und mehr seien aber für ihn zumutbar. Deswegen streicht die Alterskasse ihm im Oktober 2007 endgültig die Rente.


Die Beträge, die ihm seit Dezember 2006 weiter überwiesen wurden, muss er an die Alterskasse zurückzahlen – über 3 000 €! Ein finanzielles Desaster, dass noch durch die Krankenkasse verstärkt wird. Denn Weckendorf gilt jetzt nicht mehr als erwerbsgemindert, sie stellt somit höhere Beiträge in Rechnung.


Alterskasse lenkt ein:

Doch dem ehemaligen Landwirt geht es gesundheitlich alles andere als gut. Deshalb reicht er Klage beim Sozialgericht Münster ein, das ein weiteres Gutachten in Auftrag gibt. Diesmal mit dem Ergebnis, dass Weckendorf eingeschränkt nur noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten könne – wie schon vom allerersten Gutachter festgestellt. Erst daraufhin lenkt die Alterskasse ein – auf dringendes Anraten des Gerichts: Weckendorf wird die Erwerbsminderungsrente wieder zugesprochen, die Beträge erhält er verzinst nachgezahlt. Auch die Krankenkasse erstattet über 3 000 € Beiträge zurück.


Ein Happy End also – aber erst nach mehrjähriger Hängepartie ohne Rente und ohne Betrieb. Wie konnte das passieren? Müssen Versicherte damit rechnen, dass bewilligte Erwerbsminderungsrenten später wieder aberkannt werden? Wie groß ist dieses Risiko? Wir haben bei Rechtsanwalt Heinz Möller, Sozialreferent des Niedersächsischen Landvolks in Hannover, nachgefragt (s. Kasten). -ha-

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