Jeder will es gerne haben: Das grüne Nummernschild. Denn dann brauchen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen und sparen sich mehrere hunderte Euro pro Jahr. Das Kennzeichen kann Ihnen aber nur die Zulassungsbehörde auf Antrag gewähren. Greift eine Kfz-Steuerbefreiung von vorneherein nicht oder fallen die Voraussetzungen später weg, müssen Sie das grüne Kennzeichen durch ein schwarzes ersetzen und Steuern zahlen.
Unter folgenden Links finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kfz-Steuerbefreiung in der Landwirtschaft:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Land-Forstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html
Hier finden Sie die Hinweise, Voraussetzungen und Merkblätter zur Kraftfahrzeugsteuer:
Hier finden Sie den Antrag auf Steuerbefreiung
https://www.formulare-bfinv.de/printout/3813.pdf