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Kinder-Invaliditätspolicen: Das sollten Sie wissen!

Sie versprechen einen umfassenderen Versicherungsschutz für Ihre Kinder als Unfallpolicen. Was sie tatsächlich leisten und wie viel das kostet, zeigt unser Vergleich.

Lesezeit: 5 Minuten

Sie versprechen einen umfassenderen Versicherungsschutz für Ihre Kinder als Unfallpolicen. Was sie tatsächlich leisten und wie viel das kostet, zeigt unser Vergleich.


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Es fing mit hohem Fieber an. Dann die Diagnose: Hirnhautentzündung. Danach konnte sich der damals zweijährige Stefan nicht so entwickeln wie andere Kinder. Heute weist Stefan eine starke geistige Behinderung auf. Für sich selbst sorgen, das wird er wohl niemals können.

Nicht nur Unfälle, sondern auch schwere Krankheiten können für Ihr Kind lebenslange gesundheitliche Folgen haben. Seit mehreren Jahren gibt es daher sogenannte Kinder-Invaliditätsversicherungen. Diese zahlen nicht nur bei unfallbedingter Invalidität, sondern auch dann, wenn Ihr Kind z.B. nach einer Hirnhautentzündung dauerhaft schwer beeinträchtigt bleibt.


Rente bei Invalidität:


Versichert werden in der Regel monatliche Renten. Bei einigen Policen wird die Rente mit einer geringen Kapitalleistung kombiniert. Hohe Kapitalabfindungen gibt es aber kaum.

Die Renten werden lebenslang gezahlt. Sie enden also nicht – wie z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – mit dem Erreichen des Rentenalters. Fällig wird die Rente, wenn das Kind einen Invaliditätsgrad von 50 % oder mehr aufweist.

Die umfassende Invaliditätsversicherung ist deutlich teurer als eine reine Unfallpolice. Für eine Monatsrente von 1000 € liegt der günstigste Jahresbeitrag bei etwas 140 €. Die teuersten Policen kosten teilweise bis zu 650 € pro Jahr (siehe Übersicht).

Nur die DEVK bietet an, statt einer Rente ausschließlich eine einmalige Kapitalleistung zu versichern. Diese Abfindung wird schon ab einem Invaliditätsgrad von 25 % fällig. Eine relativ gute Absicherung gegen eine womöglich lebenslange Invalidität kann mit der Police für den Fall erreicht werden, dass eine Invalidität von 90 % oder mehr eintritt. Dann wird bei der maximal möglichen Grundsumme von 200000 € und einem Jahresbeitrag von 204 € eine Kapitalabfindung von 400000 € gezahlt. Bei niedrigerem Invaliditätsgrad gibt es jedoch nur 200000 €.

Mit einer niedrigeren Versicherungssumme von z.B. 100000 € kostet die Versicherung zwar nur 107 € pro Jahr, leistet aber bis zu einem Invaliditätsgrad von 90 % nur 100000 € und bei noch stärkeren Behinderungen gerade einmal 200000 €. Eine solche Summe wird in der Regel nicht reichen, um eine angemessene Absicherung zu erreichen. Bei einer Entnahme von 1000 € monatlich wären die 100000 € bei 2 % Zinsen schon nach rund 9 Jahren aufgebraucht, Umbaukosten noch nicht einmal eingerechnet.


Viele Lücken:


Trotz der hohen Kosten weist der Versicherungsschutz der Kinder-Invaliditätspolicen einige Lücken auf.

Die Versicherer leisten nachvollziehbarerweise nicht, wenn die Behinderung als Folge von Verletzungen auftritt, die der Erziehungsberechtigte oder Versicherungsnehmer dem Kind zufügt. Darüber hinaus schließen fast alle Versicherer die Folgen von Straftaten oder Selbstverletzungen aus. Auch wenn Unfälle oder Krankheiten durch z.B. suchterzeugende Mittel wie Alkohol entstehen, wird generell nicht gezahlt.

Besonders problematisch ist jedoch, dass fast alle Versicherer Neurosen, Psychosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Laut Statistischem Bundesamt sind jedoch solche Störungen eine der häufigsten Ursachen für Schwerbehinderungen im Kindes- und Jugendalter. Hierunter fallen z.B. starke Lernbehinderungen.

Versichert sind solche Entwicklungsstörungen nur, wenn sie durch Unfall, Erkrankung mit hirnorganischen Schäden, Vergiftung oder Infektion verursacht wurden. Im Ernstfall ist dies oft nur schwer sicher nachzuweisen. Die Versicherer könnten dann generell die Leistungen bei Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen verweigern, warnte Finanztest schon vor einigen Jahren (1/2010).

Einzig die R+V sowie die CosmosDirekt verzichten auf diesen Ausschluss. Bei der CosmosDirekt führen psychische Störungen allerdings nur zum Leistungsfall, wenn dadurch eine vollständige Erwerbs- bzw. Schulunfähigkeit oder starke Pflegebedürftigkeit vorliegt. Uneingeschränkten Schutz bei psychischen Erkrankungen bietet somit nur die R+V. Die lässt sich ihre relativ guten Versicherungsbedingungen aber auch ordentlich bezahlen: für eine Monatsrente von 1000 € sowie einer geringen Kapitalleistung in Höhe von 12000 € müssen Eltern 524 € pro Jahr an Beiträgen hinlegen.

Der Ausschluss angeborener Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht diagnostiziert wurden, ist zwar noch in einigen Verträgen enthalten. Allerdings hat der Bundesgerichtshof diese Klausel inzwischen als rechtswidrig und damit unwirksam eingestuft (Az. IV ZR 252/06).


Arzt oder Versorgungsamt?


Der Großteil der verglichenen Gesellschaften leisten erst ab einer Invalidität von 50%. Dann aber wird eine womöglich lebenslange Rente fällig. Bei der Frage: Leisten oder nicht, geht es für die Versicherer also um viel Geld. Damit scheint ein Streit um den genauen Grad der Behinderung  schon fast vorprogrammiert. Einen Vorteil weisen daher Versicherungen auf, die gemäß den Versicherungsbedingungen keine eigene ärztliche Untersuchung durchführen, um den Grad der Behinderung zu bestimmen, sondern leisten, sobald die Bestätigung des Versorgungsamtes über einen Behinderungsgrad von mindestens 50 vorliegt.

Dies tun fast alle verglichenen Versicherungen. Nur die CosmosDirekt sowie die DEVK führen eigene Untersuchungen durch bzw. beauftragen eigene Ärzte.


Erneute Gesundheitsprüfung:


Die von top agrar verglichenen Versicherungen enden meist mit dem 18., spätestens aber mit dem 30. Lebensjahr. Um sich danach vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen, müsste das dann erwachsene Kind eine private BU-Versicherung abschließen. Ein „Umstieg“ von der Kinder-Invaliditätsversicherung in eine BU-Versicherung ist jedoch nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Dies wäre ein Pluspunkt für die vorgeschaltete Kinder-Invaliditätsversicherung. Einen solchen Übergang bietet jedoch keiner der von uns befragten Versicherer an.


Wir halten fest:


Die Kinder-Invaliditätsversicherungen sind teuer. Trotzdem weist der Versicherungsschutz gewisse Lücken auf. Damit können die am Markt angebotenen Policen nicht wirklich überzeugen. Im letzten Vergleich der Stiftung Warentest kam daher auch keine Police über ein „befriedigend“ hinaus. Die Nachfrage nach solchen Policen ist entsprechend verhalten. Inzwischen haben mehrere Gesellschaften ihre Produkte wegen mangelnder Nachfrage wieder aus dem Programm genommen.

Johanna Garbert


 finden Sie noch eine tabellarische Auflistung der Kinder-Invaliditätsversicherungen im PDF-Format.

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