Einmal noch und dann nie mehr: Mit dem Ende der Milchquote zum 31.3.2015 steht in Kürze dieletzte Berechnung der Überlieferung an und damit der letzte Bescheid über die Höhe der Superabgabe.
Aber gibt es für das Einbehalten der Superabgabe überhaupt noch eine Rechtsgrundlage? Die Frage ist offen, denn die Vorschriften zu Quote und Superabgabe sind definitiv zum 1. April 2015 außer Kraft getreten.
finden sie ein Musterschreiben für den Einspruch gegen die Superabgabe als Word-Dokument zum Herunterladen.
Milchhof Mustermann
[Anschrift]
An das Hauptzollamt [____]
[Anschrift]
[Datum]
EU-Milchquotenregelung
Festsetzung der Milchabgabe für das Milchwirtschaftsjahr 2014/15
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Festsetzung der Milchabgabe gemäß der Abgabenanmeldung der XY- Molkerei vom [___] in Höhe von [_____] € für das Milchwirtschaftsjahr 2014/15 lege ich hiermit Einspruch ein. Eine Kopie der Abgabenberechnung der XY-Molkerei ist als Anlage beigefügt.
Die Festsetzung der Milchabgabe ist rechtswidrig, weil es zum gegenwärtigen Zeitpunkt im EU-Recht keine Rechtsgrundlage mehr dafür gibt, die Abgabe zu erheben und abzuführen. Die entsprechenden Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wurden mit Wirkung zum 31. März 2015 ersatzlos aufgehoben. Eine Übergangsregelung, wonach die Regelungen noch zur Durchführung der Abgabenregelung für die Vergangenheit als fortbestehend gelten, gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Mustermann