Wollen Sie Ihre Biogas- und PV-Anlage oder Ihr ehemaliges Landarbeiterhaus zusammen mit dem Betrieb an den Hofnachfolger übertragen? Was Sie dabei beachten müssen, weiß Rechtsanwalt Hubertus Schmitte vom WLV in Münster.
Übernimmt der Hoferbe nicht nur den Hof, sondern dazu z. B. eine Biogas- und Photovoltaik-Anlage oder auch ein Mietobjekt, weckt das bei den weichenden Erben oft Begehrlichkeiten. Was kann der Betrieb tragen? Was ist die Anlage wert? Was ist gerecht für die weichenden Erben?
Die Abfindung der weichenden Erben ist bei der Hofübergabe meist ohnehin eine heikle Angelegenheit. Gehören zum Hof noch gewerbliche Anlagen, die ein Hoferbe mit übernehmen soll, geht es erst recht ans Eingemachte.
So werden bestimmte Zuschläge zur Hofabfindung fällig, wenn der gewerbliche Betrieb unter das landwirtschaftliche Erbrecht fällt. Noch problematischer ist es, wenn die Anlage unter das allgemeine Erbrecht fällt und ohne weitere Regelungen übergeben wird. Dann können die weichenden Erben, wenn der Hofübergeber innerhalb von 10 Jahren nach der Übergabe verstirbt, auf ihren Pflichtteil pochen. Das gilt zum Beispiel für viele Biogas- und Photovoltaikanlagen.
Hier gilt es also genau hinzuschauen, um teure Fehler zu vermeiden und allen Beteiligten gerecht zu werden. Deshalb wollen wir anhand von Beispielen aufzeigen, wie wichtig es ist, sich frühzeitig innerhalb der Familie zu besprechen und schon im Vorfeld klare Regelungen für eine korrekte und gerechte Übergabe zu finden.