Gänse haben mehrere Hektar meiner Ackerbohnen zerstört. Diese hatte ich eigentlich in meinem Förderantrag als ökologische Vorrangfläche mit Leguminosen-Anbau angegeben. Bis zum 15.8. kann es hier ja noch zu Kontrollen kommen. Ist meine Greening-Prämie nun in Gefahr?
Nein. Es handelt sich hier um einen Fall höherer Gewalt. Daher haben Sie weiter Anspruch auf die Prämie. So regelt es eine EU-Verordnung zu den Direktzahlungen. Allerdings sind Sie verpflichtet, den Fall binnen zehn Arbeitstagen Ihrer Bewilligungsstelle zu melden. In einigen Bundesländern reichen auch 15 Tage, so z.B. in Niedersachsen und Schleswig Holstein. Die Bewilligungsstelle könnte anschließend bei einer Vor-Ort-Kontrolle z.B. verlangen, dass Sie Belege für den Kauf des Bohnen-Saatguts vorlegen. Idealerweise sollten Sie die Belege schon der ersten Meldung beilegen.