Ein Landwirt hatte sei-nen erwachsenen Sohn mit Schweißarbeiten beauftragt. Der Junior, der im Betrieb des Vaters angestellt war, führte die Arbeiten in der Werkstatt durch. Kurz nach-dem er den Schneidbrenner beiseite gelegt und den Ar-beitsplatz verlassen hatte, standen Werkstatt und an-grenzende Lagerhalle in Flammen. Das Gebäude brannte vollständig aus. Es entstand ein Schaden von über 500 000 DM. Zunächst übernahm die Feuerversicherung den Scha-den. Da der Brand aber durch die Schweißarbeiten des Soh-nes ausgelöst worden war, woll-te die Versicherung den Junior in Regress nehmen. Die Fami-lie wäre damit auf dem gesam-ten Schaden sitzen geblieben. Erst nach monatelangen Ver-handlungen, in die auch die Be-ratung der Landwirtschafts-kammer eingeschaltet wurde, gab die Versicherung nach. Sie stellte die Regressforderungen gegen den Junior ein. Rechtsexperten beurteilen die Rechtslage in solchen Fäl-len wie folgt: Die betriebliche Feuerversi-cherung muss grundsätzlich auch für Brandschäden, die durch ein Familienmitglied verursacht wurden, aufkom-men zumindest solange der Angehörige in häuslicher Ge-meinschaft mit der Betriebs-leiterfamilie lebt. Das war hier der Fall. Nur bei grober Fahrlässig-keit kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern, z. B. wenn grundlegende Si-cherheitsvorschriften nicht ein-gehalten wurden. Dem Sohn konnte in diesem Fall nach den staatsanwaltlichen Ermittlun-gen aber kein grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen wer-den, sondern lediglich fahrläs-siges Handeln.
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