Häufig wird gefragt, ob auch für den Ehegatten eine eigene Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen werden sollte. Das hängt vor allem davon ab, inwieweit der Ehegatte mit seiner Arbeitskraft oder eigenen Einkünften maßgeblich zum Familieneinkommen beiträgt. Wenn dies der Fall ist, kann auch hier eine eigene Berufsunfähigkeits-Absicherung sinnvoll sein.
Dabei ist es von Vorteil, wenn der Ehegatte auch eine landwirtschaftliche Ausbildung besitzt oder z. B. als Mitgesellschafter am Betrieb beteiligt ist. Den Versicherungen fällt es dann im Ernstfall schwerer, den Ehegatten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen und damit die Rentenzahlung zu verweigern.
Besitzt der Ehegatte keinen eigenen BU-Schutz, sollte für ihn eventuell eine private Unfallversicherung mit ausreichend hoher Invaliditätssumme vereinbart werden, um die Lücken wenigstens teilweise zu schließen (siehe Seite 58).