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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Aus dem Heft

Bürokratie-Monster Nachhaltigkeit

Lesezeit: 2 Minuten

Dr. Norbert Heim (60), Geschäftsführer der UFOP, Berlin


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Mit den Nachhaltigkeitsverordnungen für Biomasse baut der Gesetzgeber neue Hürden für die Landwirte auf. Welche Kulturen betrifft das?


Heim: Die Verordnungen gelten für Kulturen, aus de-nen Pflanzenöle und Biodiesel (Raps) oder Bioethanol (Getreide, Zuckerrüben) gewonnen werden. Biogas-Mais ist nicht betroffen.


Welche Nachhaltigkeitsauflagen kommen auf die Bauern zu?


Heim: Der Landwirt muss gegenüber dem Erfassungshandel bestätigen, dass er beim Anbau die Cross-Compliance-Anforderungen eingehalten und nicht gegen das Anbauverbot auf Flächen mit hohem Naturschutzwert verstoßen hat. Die derzeitige Anbaupraxis in Naturschutzgebieten im Einklang mit dem Naturschutzzweck ist nicht betroffen. Außerdem muss er den Anbauort angeben. Wie detailliert diese Angaben sein müssen, wird gegenwärtig noch geklärt. Angaben über die Treibhausgas-Emissionen beim Anbau sind nur notwendig, wenn sie günstiger sind als in der Standardtabelle der Verordnungen. Biokraftstoffe und flüssige Bio­brennstoffe müssen die Treibhausgas-Emissionen mindestens um 35 % gegenüber fossilen Energieträgern mindern.


Wer muss das dokumentieren?


Heim: Die Pflicht zur Dokumentation sämtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen obliegt dem Ersterfasser. Dieser wird aber die schriftlichen Angaben beim Landwirt einfordern.


Ab wann gelten die neuen Vorschriften?


Heim: Die Vermarktung wird sich auf die neuen Vorschriften spätestens mit der Aufnahme der Ernte 2010 einstellen. Erfasser und Verarbeiter arbeiten derzeit entsprechende Lieferverträge aus. Hilfreich ist allerdings, dass das Vermischen der Biomasse im Rahmen des Massenbilanzsystems erlaubt ist. Dazu ein Beispiel: Nimmt ein Händler 1 000 t Raps mit Nachhaltigkeits-Nachweis in sein Lager auf und 1 000 t ohne Nachweis, z. B. Importware, darf er den Raps vermischen. An die Ölmühle darf er aber nur 1 000 t Raps mit Nachhaltigkeits-Nachweis weiterverkaufen.


Heizt der Gesetzgeber mit dem Nachhaltigkeits-Nachweis nicht den Zertifizierungswahn weiter an?


Heim: Ja, es ist sogar zu befürchten, dass über kurz oder lang auch auf den Nahrungs- und Futtermittelmärkten Nachhaltigkeits-Zertifikate verlangt werden. Erste Branchenverbände fordern dies bereits. Doch zunächst muss erst einmal das Zertifizierungssystem aufgebaut werden. Davon betroffen sind aber nicht die Bauern, sondern die Schnittstellen, insbesondere die Ölmühlen bzw. der Biokraftstoffhersteller. Eine Infografik im Internet verdeutlicht das ganze System: www.ufop.de/downloads/RZ_Zertifizierung_120609.jpg

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